Das Mahnverfahren

Das gerichtliche Mahnverfahren dient dazu dem Gläubiger einer Geldforderung auf einfache, schnelle und kostengünstige Weise einen Titel gegen dessen Schuldner zu erhalten. Mit diesem Titel ist es dem Gläubiger dann möglich die Zwangsvollstreckung zu betreiben. Insbesondere kann mit dem Vollstreckungsbescheid der Gerichtsvollzieher mit diversen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen beauftragt werden oder bei Gericht Anträge auf z.B. Lohn/Gehalts- oder Kontopfändung gestellt werden.

Mit dem Mahnverfahren soll für den Gläubiger ein aufwendiges Klageverfahren vermieden werden.

Grundsätzlicher Ablauf

» Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids beim zuständigen Mahngericht
» Zustellung des Mahnbescheids beim Schuldner
» Schuldner reagiert nicht innerhalb von 14 Tagen seit Zustellung
» Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids
» Erteilung des Vollstreckungsbescheids

Handlungsmöglichkeiten des Schuldners:
» Widerspruch gegen den Mahnbescheid (innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung)
» Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid (innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung)

Je nachdem ob und in welchem Verfahrensstadium ein Rechtsmittel durch den Schuldner einlegt wird ändert sich der Ablauf des weiteren Verfahrens. An dieser Stelle kann nicht auf alle Konstellationen des Verfahrens eingegangen werden. Sollten Sie uns bereits beauftragt haben, werden Ihnen natürlich alle Fragen detailliert telefonisch oder im Termin beantwortet.

Schnelles Verfahren

Mit einer professionellen Betreuung durch uns ist es möglich innerhalb von 5 bis 6 Wochen einen Vollstreckungsbescheid in den Händen zu halten und Vollstreckungsmaßnahmen einzuleiten. Ein ganz wesentlicher zeitlicher Unterschied im Gegensatz zu Gerichtsprozessen, welche Jahre dauern können.

Einfaches Verfahren

Sie brauchen nicht wie im Zivilprozess umständlich und unter Beweisantritt die Anspruchsvoraussetzungen vorzutragen. Im Mahnverfahren wird der Anspruch nicht begründet!

Kostengünstiges Verfahren

Soweit das Verfahren ohne Einlegung von Rechtsmitteln zum Abschluss kommt entsteht ein wesentlicher Kostenvorteil gegenüber einem Klageverfahren. Sowohl die Anwaltskosten als auch die Gerichtskosten sind im Mahnverfahren deutlich günstiger als im Klageverfahren.

Beachten Sie: Grundsätzlich hat der Schuldner die gesamten Kosten des Verfahrens (Anwaltskosten und Gerichtskosten) zu tragen soweit dieser nichts gegen Mahnbescheid sowie Vollstreckungsbescheid unternimmt oder in einem Prozess unterlegene Partei wäre. Lesen Sie hier mehr…

Vollstreckungsbescheid ist einem Urteil gleichwertig

Der Vollstreckungsbescheid hat selbige Rechtskraft wie das gerichtliche Urteil aus einem Klageverfahren. Selbst wenn der Schuldner fristgerecht Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid einlegt können Sie zunächst noch vollstrecken.

Verjährungshemmung

Sichern Sie Ihre Forderungen gegen die Verjährung! Der Mahnbescheid ist hier die einfachste und schnellste Möglichkeit die Verjährung zu hemmen ohne direkt Klage erheben zu müssen. Die meisten Forderungen unterliegen der 3-jährigen Verjährungsfrist. Werden Sie tätig bevor Ihr Anspruch verjährt!

Rechtsmittel Einlegung durch Schuldner

Sollten durch den Schuldner fristgerecht Rechtsmittel eingelegt werden, so kann die Sache in einen streitigen Gerichtsprozess übergehen. Unsere Kanzlei wird Sie dann nicht weiter vertreten. Durch den Anwaltswechsel entstehen Mehrkosten.



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Mit Mahnbescheid24 können Sie schnell und einfach Ihren Mahnbescheid online beantragen. Unsere 24 Stunden-Garantie zur Antragsstellung und Überwachung des gesamten Verfahrens, sorgt für eine schnelle Abwicklung. Sollten Sie dennoch Fragen zu der Online-Beantragung Ihres Mahnbescheids haben, sind wir für Sie da.

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