Mahnbescheid Online beantragen

Wir bringen den Schuldner zum bezahlen.
Setzen Sie jetzt Ihr Recht durch.

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Wir sind bekannt aus

Mit Mahnbescheid24 zum rechtsgültigen Titel gegen Ihre Schuldner

Mit uns können Sie einfach, sicher und schnell einen gerichtlichen Mahnbescheid online beantragen. Wir nehmen Ihnen die gesamte Arbeit ab. 

Wir betreuen Sie innerhalb des Mahnverfahrens von A bis Z, von der Erstprüfung Ihrer Daten über die Zustellung des Mahn- und Vollstreckungsbescheides bis hin zur Zwangsvollstreckung. 

Sie brauchen sich im Mahnverfahren in keinem Stadium um irgendetwas kümmern. Unsere Kunden sind sehr zufrieden mit Mahnbescheid24 und bewerten uns mit 5 von 5 Sternen. 

Der Ablauf des Online Mahnbescheid in 3 Schritten

Übermittlung Ihrer Forderung

Nur bei uns können Sie Ihren Mahnbescheid einfach per Upload Ihrer Rechnung online beantragen. Oder Sie geben die Daten der offenen Forderung in unser selbsterklärendes Formular ein.

Antragstellung innerhalb von 24 Stunden

Wir garantieren Ihnen die Antragsstellung beim zuständigen Mahngericht innerhalb von 24h. Machen Sie Ihre Forderungen jetzt geltend und bis zu 30 Jahre vollstreckbar.

Ihre Forderung
Ihr Recht

Wir setzen Ihre rechtmäßige Forderung im Mahnverfahren kompromisslos durch. Und sorgen somit für die Erwirkung eines rechtgültigen Titels Ihrer Forderung.

Vorteile des Mahnverfahrens

Vorteile mit Mahnbescheid24

Mahnbescheid online beantragen innerhalb von nur 2 Minuten

Füllen Sie den Fragebogen per manueller Dateneingabe aus oder laden Sie ganz einfach Ihre Rechnung hoch und das Formular führt Sie komplett digital und schnell zu Ihrem Mahnbescheid.

Mahnbescheid online beantragen

Sie haben 2 Möglichkeiten für die Beantragung Ihres Mahnbescheides.
Beide Formulare führen Sie einfach, schnell und papierlos zu Ihrem Mahnbescheid.

Voraussetzungen

Gründe für einen Mahnbescheid

Weitere Informationen über uns und die Beantragung Ihres Online Mahnbescheid

Seit dem 1. Dezember 2008 muss der Mahnbescheid online dem Zentralen Mahngericht in einer nur maschinell lesbaren Form übermittelt werden.

Den Mahnbescheid online zu stellen ist aus mehrerlei Hinsicht sinnvoll.

Im Gegensatz zum herkömmlich Mahnbescheid mit umständlichen Formularen, die sie zunächst kaufen müssen, sparen Sie beim Mahnbescheid online ganz erheblich an Zeit und Wegen.

Wenn Sie sich entschieden haben Ihren Schuldner einen Mahnbescheid Online zu übermitteln, sollten Sie auf ein paar wenige Punkte Rücksicht nehmen, damit Ihr Mahnbescheid auch Erfolg hat. Mehr dazu erfahren Sie hier: Voraussetzungen für einen Mahnbescheid 

Wenn Sie Ihren Mahnbescheid online über uns in die Wege leiten genießen Sie einige Vorteile und sparen sich viel Arbeit. Nie wieder Fehler im Antrag, ein erfahrener und spezialisierter Anwalt kümmert sich um Ihren Fall, kein Papierkram und Antragsstellung innerhalb von 24h. Sie verpassen nie wieder eine Frist und haben stets einen Partner an der Seite, der das gesamte Mahnverfahren für Sie übernimmt.

Wir halten auf unserem Portal viele wichtige Informationen zum dem Thema Mahnbescheid online für Sie bereit.

Vertrauen auch Sie Mahnbescheid24, welches von der Rechtsanwaltskanzlei Schiller betrieben wird. Wir haben jahrelange Erfahrung im Bereich des Forderungsmanagements, welches einen Kernbereich unsere Kanzleitätigkeit ausmacht. Dementsprechend haben wir hervorragend ausgebildete Anwälte in unserem Team. Wir haben schon Unsummen an Außenständen für unsere Mandanten realisiert bekommen und haben unzählige Mandate abgeschlossen. Für unsere Kunden haben wir mit dem Portal Mahnbescheid24 die Möglichkeit eingerichtet noch sicherer und einfacher Mahnbescheide online zu beantragen.

Legen Sie Ihre Forderungen in die richtigen Hände.

Wir sind unabhängig vom Wohnort für Sie da. Wichtig ist, dass Sie eine fachlich kompetente Anwaltskanzlei an Ihrer Seite haben, die sich mit der Materie und den Fallstricken im Mahnverfahren bestens auskennt. Wir haben bereits tausende Mahnbescheidsanträge gestellt und unzählige Beträge für unsere Mandanten realisieren können.

Wir würden uns freuen, wenn auch Sie sich von unseren Leistungen selbst überzeugen würden.

Grundsätzlich hat der Schuldner die gesamten Kosten des Verfahrens (Anwaltskosten und Gerichtskosten) zu tragen soweit dieser nichts gegen den Mahnbescheid sowie Vollstreckungsbescheid unternimmt oder in einem Prozess die unterlegene Partei wäre. Hier finden Sie alle Informationen zum Thema: Mahnbescheid Kosten

Nach Zahlung durch den Gegner wäre unsere Beauftragung daher kostenfrei für Sie!

Wir bringen Ihren Schuldner zum zahlen.

Was ist ein Mahnbescheid?

Der Mahnbescheid ist kurz gesagt ein einfaches, schnelles und kostengünstiges Verfahren um Ihren Schuldner dazu zu bringen Ihnen Ihre offene Forderung zu begleichen. Der Mahnbescheid ist ein gerichtliches Schreiben, welches Ihnen ermöglicht Ihre Forderung auch auf rechtlichem Weg geltend zu machen, zudem ist er nötig um einen Vollstreckungsbescheid erwirken zu können.

Der Mahnbescheid bzw. das Mahnverfahren ist das bevorzugte Rechtsmittel von Unternehmern und Privatpersonen, wenn ein Schuldner nicht mehr auf Mahnungen oder persönlichen Kontakt reagiert. Das liegt im Wesentlichen auch daran, dass ein Mahnbescheid bequem online beantragt werden kann, er wenig Bürokratie mit sich bringt und letztendlich effektiv und kostengünstig ist.

Ein Mahnbescheid online leitet so gesehen ein vereinfachtes Gerichtsverfahren ein. Der Mahnbescheid wird meistens dann genutzt, wenn die Forderung unstrittig ist. Das heißt z.B.: Die Fronten sind klar, jemand hat eine Leistung erbracht und der Leistungsempfänger hat nicht dafür bezahlt. Wenn das Szenario nicht so deutlich ist, sollte man sich überlegen einen anderen Weg als einen Mahnbescheid online in Erwägung zu ziehen, z.B. das Klageverfahren.

Wann Mahnbescheid beantragen?

Das ist in erster Linie Ermessenssache, das zeigt sich auch an unseren Statistiken. Viele Gläubiger lassen sich lange hinhalten, mahnen und telefonieren dem Schuldner bis zu 20-mal hinterher. Die Erfahrung jedoch zeigt, dass dies in den seltensten Fällen noch zum Erfolg führt. In der Regel sollte nach Leistungserbringung zwei Mal gemahnt werden (auch für den Mahnbescheid relevant, idealerweise zumindest einmal nachweislich gemahnt zu haben) bevor man in das Mahnverfahren eintritt.

Unternehmer und Freiberufler kennen es besonders gut. Sie haben eine Dienstleistung erbracht oder Waren verkauft und der Kunde weigert sich zu bezahlen. Sollen Sie dann direkt einen Mahnbescheid Online erlassen? Nein! Denn ein Mahnbescheid kann Ihre Kundenbeziehung sehr belasten. Deshalb sollten Sie vorab prüfen ob die Rechnungen und Mahnungen auch wirklich beim Schuldner angekommen sind. Auch der persönliche Kontakt zum Schuldner ist empfehlenswert bevor Sie den Rechtsweg einleiten.

Tipp: Lassen Sie Ihre offenen Rechnungen nicht verjähren!

Offene Forderungen, ganz gleich ob Monatslohn, Miete oder nicht bezahlte Dienstleistungen, gehören zur so genannten regelmäßigen Verjährung. Die regelmäßige Verjährung tritt nach drei Jahren ein (aber immer erst am 31. Dezember des Jahres). Aus diesem Grund wird diese Art der Verjährung auch Jahresendverjährung oder Ultimoverjährung Mehr Informationen zum Thema Verjährungen finden Sie hier: https://www.impulse.de/

Wie ist die Wirkung eines Mahnbescheids?

Mahnbescheide machen auf die meisten Schuldner einen erheblichen Eindruck und bewegen viele direkt zum Handeln / Bezahlen.

Ihre Forderung wird vollstreckbar insofern Sie innerhalb von 6 Monaten einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Diesen Service können Sie bei uns direkt mitbuchen. Sie werden keine wichtige Frist mehr verpassen. Wenn Sie diese Frist jedoch verpassen oder auf einen möglichen Widerspruch nicht reagieren, können Sie Ihre Forderung nicht vollstrecken!

Diese Voraussetzungen sollten für einen Online Mahnbescheid erfüllt werden!

Mit unserem Rechnungsupload können Sie Ihren Mahnbescheid ganz bequem online beantragen. Einfach Rechnung hochladen und wir erledigen den Rest.

Mahnbescheid Online beantragen: Schritt für Schritt

Schritt 1: Richtig mahnen

Wir sehen es immer wieder, dass ein Teil unserer Kunden hier und da ein Fehler beim Mahnen unterläuft. Im Folgenden erfahren Sie wie Sie korrekt Mahnen, denn so fängt in der Regel das gesamte Mahnverfahren an. Sollten Sie also offene Rechnungen haben empfehlen wir folgende Schritte:

Schritt 1

Beginnen Sie mit einer freundlichen Zahlungserinnerung. Am besten gestalten Sie diese auch schon schriftlich. An der Stelle müssen wir aber auch erwähnen, dass es keine Pflicht ist den säumigen Kunden zu erinnern, Sie könnten auch direkt Mahnen. Es gehört jedoch zum guten Ton und man möchte nicht gleich jeden Kunden „vor den Latz stoßen“ und Geschäftsbeziehungen unnötig belasten. Dieser Schritt ist Ihnen frei überlassen.

Schritt 2

Jetzt ist die Mahnung an der Reihe. Die Mahnung ist Bestandteil des evtl. folgenden Mahnbescheides und sollte auch deshalb von Anfang korrekt ausgeführt werden. Folgendes sollte in Ihrer Mahnung stehen:

  1. Das korrekte Datum der Mahnung.
  2. Das Datum der ursprünglichen Rechnung + Rechnungsnummer.
  3. Der Grund für die Forderung und der exakte offene Betrag müssen enthalten sein.
  4. Angaben zum neuen Zahlungsziel (Zahlungsfrist – üblicherweise 2 Wochen).
  5. Bereits entstandene Mahnkosten, sollte sich der Kunden bereits im Verzug befinden.
  6. Kündigen Sie die nächsten Schritte an, sollte der Kunde auf Ihre Mahnung nicht reagieren.
  7. Oftmals werden auch rudimentäre Angaben vergessen. Dazu gehören z.B.: Ihre Bankverbindung, korrekte Firmenadresse etc.

Schritt 3

Wie oft müssen Sie mahnen?
Es hat sich etabliert 3-mal förmlich zu mahnen. Entgegen vieler Stimmen ist das aber nicht nötig, sondern gehört lediglich zum guten Ton. Um einen Mahnbescheid online zu beantragen bedarf es nur einer korrekten Mahnung. Die Zahlungsfrist muss jedoch verstrichen sein.

Schritt 4

Mahnung korrekt zustellen.
Es sollte im Zweifel beweisbar sein, dass die Mahnung den Schuldner erreicht hat. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen möchten versenden Sie Ihre Mahnung per Einschreiben mit Rückschein.

Säumige Kunden können Sie viel Geld und Zeit kosten. Nehmen Sie das Thema nicht auf die leichte und Schulter und handeln Sie korrekt und konsequent.

Schritt 2: Mahnbescheid beantragen

Leider wurde nicht auf Ihre Mahnung reagiert, die Zahlungsfrist ist mittlerweile abgelaufen. Jetzt können Sie einen Mahnbescheid beantragen. Wenn Sie den Mahnbescheid auf unserer Plattform erlassen, müssen Sie sich zu keinem Zeitpunkt mehr Gedanken darüber machen ob eine Frist verstreicht ist oder welches Formular, wie genau, ausgefüllt werden muss – nie wieder unnötige Formfehler. Unser nutzfreundliches Formular führt sie innerhalb von 2 bis maximal 5 Minuten durch den gesamten Prozess.

Es ist egal für welche unserer Möglichkeiten Sie sich entschieden haben. Mit der Absendung des Formulars wird innerhalb von 24h ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids gestellt. Das heißt dass Ihr zuständiges Mahngericht dem säumigen Schuldner einen Mahnbescheid per Post zustellen wird. 

1. Geben Sie Ihre persönlichen oder Firmendaten ein

a. Vorname, Nachname
b. Straße, Hausnummer
c. Postleitzahl, Ort
d. E-Mail-Adresse, Telefonnummer
e. Sind Sie berechtigt Vorsteuer auszugeben (s. Erläuterung)?

» Das ist der einzige Schritt der evtl. etwas Erläuterung benötigt. Sollten Sie als Privatperson einen Mahnbescheid beantragen, dann müssen Sie immer „NEIN“ auswählen. Vorsteuerabzugsberechtigt ist jeder Unternehmer, der nicht der Kleinunternehmerregelung unterliegt und seine Einnahmen sowie Ausgaben inklusive Mehrwertsteuer tätigt.

2. Geben Sie die Daten des Antragsgegners (Schuldner) an

a. Vorname, Nachname
b. Straße, Hausnummer
c. Postleitzahl, Ort
d. E-Mail-Adresse, Telefonnummer
e. + Weiteren Antragsgegner

Hier haben Sie die Möglichkeit mit einem Klick auf das „grüne +“ mehrere Mahnbescheide auf einmal zu erlassen. Oft ändern sich nur die Daten des Schuldners. Insofern Ihre Daten gleichbleiben und Sie mehrere Mahnbescheide beantragen möchten, sparen Sie auf diesem Weg weitere Zeit.

3. Daten zum Anspruch gegenüber dem säumigen Schuldner

a. Anspruchsgrund / Vertragsart

Für die Beantragung eines Mahnbescheides ist es wichtig den Anspruchsgrund zutreffend anzugeben. Wir haben für Sie die häufigsten Vertragsarten bzw. Anspruchsgründe aufgelistet (Darlehensvertrag / Geld geliehen, Dienstleistungsvertrag, Handwerkerleistung, Kaufvertrag, Mietvertrag, Rückforderung gezahlter Beiträge, Werkvertrag, Warenlieferung). Sollte bei Ihnen ein anderer Anspruchsgrund bestehen, können Sie die Vertragsart, welche Ihrer Meinung nach in Betracht kommt, im Feld nebenan detailliert angeben – wählen Sie dazu im ersten Feld „Sonstiges“ aus.

b. Rechnungsnummer / Kundennummer / Zusatzinformationen / Bemerkungen

Im Mahnverfahren muss der Anspruch für den Antragsgegner möglichst genau bezeichnet werden. Der Antragsgegner muss genau erkennen können um welchen geltend gemachten Anspruch es sich handelt.

Bei Gewerbetreibenden, lässt sich diese Konkretisierung besonders gut durch eine Rechnungsnummer erreichen, da für den Schuldner eindeutig ist, um welche konkrete Leistung es sich handelt.

Bei Privaten Antragsstellern eignet sich eine kleinere Sachverhaltsschilderung gut. Wir können dann für Sie eine möglichst konkrete Anspruchsbezeichnung herausarbeiten.

Bei Unklarheiten werden wir Sie telefonisch kontaktieren.

c. Anspruchsjahr

Geben Sie das Jahr an, indem der Anspruch entstanden ist. Z.B. Fertigstellung Ihrer Arbeiten. Diese Information ist für uns von Bedeutung um eine Prüfung hinsichtlich der Verjährung vornehmen zu können. Bei Rückfragen melden wir uns telefonisch bei Ihnen.

d. Fälligkeit

Unter Fälligkeit versteht man den Eintritt des Leistungstermin und die damit verbundene sofortige Leistungspflicht des Schuldners. Die ist das Datum zu dem Sie den Betrag vom Schuldner erstmalig fordern durften, z.B. nach einer Rechnungsstellung, nach Auslaufen einer Zahlungsfrist beim Darlehen, Zeitpunkt wann Ihr Mieter die Miete/Nebenkosten hätte zahlen müssen, usw.

e. Betrag

Geben Sie den exakten Betrag ein. Tragen Sie hier lediglich die Hauptforderung ein (OHNE: Nebenkosten, Zinsen, Anwaltskosten, Gerichtskosten, Inkassokosten, usw.)

f. Nebenkosten + Betrag (Optional)

Sollten Ihnen bisher Nebenkosten für die eigene Verfolgung Ihres Anspruchs entstanden sein, so tragen Sie diese hier ein. Hier brauchen Sie keine Gerichts- und Anwaltskosten für dieses Verfahren eintragen. Die Kosten werden seitens des Gerichts selbstständig ermittelt.

Wir prüfen die Vertragsart vor Antragsstellung natürlich noch gründlich für Sie.

4. Abschluss

a. Mahnbescheid (Pflichtfeld)

Hiermit erteilen Sie uns Ihre Vollmacht zur Beantragung des Mahnbescheides. Das heißt, Sie geben uns die Erlaubnis einen Mahnbescheid für Sie zu beantragen.

b. Vollstreckungsbescheid

Hiermit erteilen Sie uns Ihre Vollmacht zur Beantragung des Vollstreckungsbescheides. Dieses Feld müssen Sie nicht bestätigen, wir empfehlen es Ihnen jedoch dringend, denn in vielen Fällen sollten Sie direkt mit der Vollstreckung beginnen. Bei einem Vollstreckungsbescheid ist besonders die Einhaltung von Fristen und die korrekte Beantragung essentiell.

c. Widerrufsrecht & sofortige Ausführung (Pflichtfeld)

Hiermit bestätigen Sie die Widerrufsbelehrung gelesen und Verstanden zu haben. Weiterhin willige Sie ein, dass mit der Ausführung des Auftrags sofort begonnen wird. Weil wir unsere Aufträge in der Regel binnen 24h ausführen, verlieren Sie mit der Ausführung unsererseits Ihr Widerrufsrecht.

d. Voraussetzungen & Kosten (Pflichtfeld)

Uns ist wichtig, dass Sie den Ablauf des Mahnverfahrens weitestgehend verstanden haben. Dazu gehören die Vorrausetzungen und die Kosten. Denn als Antragssteller entstehen bei einem Mahnbescheid erstmal Kosten, die aber bei Erfolg dem Schuldner und nicht Ihnen in Rechnung gestellt werden.

e. Datenschutzbestimmungen & AGB (Pflichtfeld)

Bestätigen Sie die Kenntnisnahme unserer Datenschutz Bestimmungen und der AGBs.

Diesen Service bietet Ihnen nur Mahnbescheid24. Hiermit nehmen wir Ihnen jegliche lästige Arbeit ab. In meist weniger als 2 Minuten haben Sie Ihren Mahnbescheid bequem, sicher und papierlos beantragt.

Dateneingabe / Rechnungsupload

a. Vorname, Nachname
b. Straße, Hausnummer
c. Postleitzahl, Ort
d. E-Mail-Adresse, Telefonnummer
e. Betrag + Nebenkosten (Optional)

Den Rechnungsbetrag brauchen Sie nur einzugeben, wenn dieser von dem in Rechnung gestellten Betrag abweicht. Dies könnte z.B. bei einer Teilzahlung auf Ihre Rechnung der Fall sein. Den einzufordernden Betrag entnehmen wir ansonsten Ihrer eingereichten Rechnung

Sollten Ihnen bisher Mahnkosten für die eigene Verfolgung Ihres Anspruchs entstanden sein, so tragen Sie diese hier ein.

f.  + weitere Rechnung uploaden

Hier haben Sie die Möglichkeit mit einem Klick auf das „grüne +“ mehrere Mahnbescheide auf einmal zu erlassen. Oft ändern sich nur die Daten des Schuldners. Insofern Ihre Daten gleichbleiben und Sie mehrere Mahnbescheide beantragen möchten, sparen Sie auf diesem Weg weitere Zeit. Zudem können Sie uns wichtigen Schriftverkehr, Mahnungen oder Sonstige, für den Mahnbescheid wichtige Dateien, übermitteln.

g. Nachricht an uns (Optional)

Hier haben Sie noch die Möglichkeit uns Informationen mitzuteilen, welche für die Verfolgung Ihres Anspruchs relevant sein könnten. In manchen Fällen benötigt es etwas Erklärungsbedarf um die Forderung korrekt nachvollziehen zu können.

Wir prüfen Ihre Angaben vor Antragsstellung selbstverständlich gründlich für Sie und nehmen bei Bedarf Kontakt zu Ihnen auf.

Schritt 3: Der Mahnbescheid wurde zugestellt

Sie haben den Mahnbescheid erfolgreich online beantragt. Um die Zustellung kümmerst sich jetzt das zuständige Mahngericht / Amtsgericht. Die Übermittlung Ihres Mahnbescheidsantrags an das korrekte Amtsgericht übernimmt Mahnbescheid24 für Sie.

Das sind die 3 möglichen Szenarien, welche nach der Zustellung des Mahnbescheides eintreffen können.

Der Schuldner bezahlt die offene Forderung nach Zustellung des Mahnbescheides.
In diesem Fall übernimmt der Schuldner gleichzeitig alle zusätzlich angefallenen Kosten im Rahmen des Mahnverfahrens. Ihr Mahnbescheid war ein voller Erfolg.

Der Schuldner reagiert nicht auf Ihren Mahnbescheid.
2 Wochen nach erfolgreicher Zustellung Ihres Mahnbescheides, haben Sie die Möglichkeit einen Vollstreckungsbescheid zu beantragen. Die Beantragung muss innerhalb von 6 Monaten erlassen werden. Wir übernehmen auf Wunsch auch hier die Beantragung für einen rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid für Sie und überwachen alle Fristen. Mit einem Vollstreckungsbescheid bekommen Sie das Recht Ihre Forderungen durch einen Gerichtsvollzieher geltend zu machen.

Der Schuldner legt Widerspruch ein.
In diesem Fall können Sie auswählen, ob Sie nichts weiter unternehmen wollen, ansonsten kommt es zu einem „gewöhnlichen Prozess“. Das Verfahren findet vor dem zuständigen Gericht statt. In der Regel fordert Sie jetzt das Gericht auf, Ihren Anspruch gegenüber dem Schuldner zu erläutern. 

Schritt 4: Vollstreckungsbescheid beantragen

Bei Mahnbescheid24 haben Sie die Möglichkeit, direkt beim Beantragen des Mahnbescheides auch die etwaige Beantragung des Vollstreckungsbescheides durch unsere Experten ausführen zu lassen, so verpassen Sie garantiert keine Frist oder scheitern an einem Formfehler.

Informationen zum Vollstreckungsbescheid auf einen Blick

  • Der Vollstreckungsbescheid ermächtigt den Antragssteller, Gehalt, Konten oder Sachwerte zu pfänden.
  • In der Regel lohnt es sich für den Schuldner nur selten Einspruch zu erheben, da dieser mit weiteren Kosten verbunden ist.
  • Wenn der Schuldner 2 Wochen nicht reagiert ist der Vollstreckungsbescheid auf jeden Fall rechtswirksam. Sogar eine ungerechtfertigte Forderung wäre jetzt rechtswirksam.
  • Der Antragssteller bekommt das Recht 30 Jahre lang seine Forderung geltend zu machen.


Mahnbescheid24 bietet Ihnen in allen Szenarien rechtssichere Betreuung und Ausführung. 

Häufige Fragen & Antworten

In Deutschland gibt es nur noch das so genannte automatisierte, zentrale Mahnverfahren. Das früher genutzte „manuelle und dezentrale Verfahren“ beim örtlichen Amtsgericht gibt es nicht mehr. Zuständig für Ihr Mahnverfahren ist demnach immer das zentrale Mahngericht des Bundeslandes, in dem Sie wohnen. Welches das ist, zeigt unsere Übersicht.

Generell eignet sich der Online Mahnbescheid optimal für Streitfälle mit klarem Sachverhalt. Auf diese rechtliche Einschränkung sollten Sie vorab jedoch trotzdem Acht geben: Wenn sich Ihr Schuldner nicht in Deutschland befindet, sollten Sie über ein Klageverfahren und rechtlichen Beistand nachdenken. Kontaktieren Sie uns in einem solchen Fall vorab telefonisch.

Das gerichtliche Mahnverfahren ist Ihre Möglichkeit einer einfachen, schnellen und kostengünstigen Titulierung Ihrer Forderungen. Mit dem Online Mahnbescheid erwirken Sie einen vollstreckbaren Titel und sichern Ihre Ansprüche und Forderungen rechtssicher gegen die Verjährung.

Seit dem 1. Dezember 2008 muss der Mahnbescheid online dem Zentralen Mahngericht in einer nur maschinell lesbaren Form übermittelt werden.

Den Mahnbescheid online zu stellen ist aus mehrerlei Hinsicht sinnvoll.

Im Gegensatz zum herkömmlichen Mahnbescheid mit umständlichen Formularen, die sie zunächst kaufen müssen, sparen Sie beim Mahnbescheid online ganz erheblich an Zeit und Wegen.

Wenn Sie sich entschieden haben Ihren Schuldner einen Mahnbescheid Online zu übermitteln, sollten Sie auf ein paar wenige Punkte Rücksicht nehmen, damit Ihr Mahnbescheid auch Erfolg hat. Mehr dazu erfahren Sie hier: Voraussetzungen für einen Mahnbescheid 

Wenn Sie Ihren Mahnbescheid online über uns in die Wege leiten genießen Sie einige Vorteile und sparen sich viel Arbeit. Nie wieder Fehler im Antrag, ein erfahrener und spezialisierter Anwalt kümmert sich um Ihren Fall, kein Papierkram und Antragsstellung innerhalb von 24h. Sie verpassen nie wieder eine Frist und haben stets einen Partner an der Seite, der das gesamte Verfahren für Sie übernimmt.

Wir halten auf unserem Portal viele wichtige Informationen zum dem Thema Mahnbescheid online für Sie bereit.

Bei einem Mahnbescheid fallen Gerichts- und Anwaltskosten an. Die Höhe der Mahnbescheid Kosten richtet sich nach dem Betrag der Forderung. Bei einer offenen Forderung von bis zu 1000€, werden beispielsweise 32€ Gerichtskosten fällig. In der Regel trägt der Schuldner die gesamten Kosten des Mahnbescheides, Sie gehen jedoch in Vorleistung. Der Mahnbescheid ist also in vielen Fällen völlig kostenfrei für Sie. Es gibt jedoch auch Fälle bei denen Sie auf den Kosten sitzen bleiben. Wir haben für die Transparenz aller anfallenden Kosten 3 übersichtliche Tabellen für Sie angelegt:

Richtig! Wir kümmern uns um den gesamten Fortgang des gerichtlichen Verfahrens. Wir prüfen Ihre Daten und stellen den Mahnantrag beim richtigen Gericht

Richtig! Im Mahnverfahren erfolgt keine Begründung des Anspruchs. Hier finden Sie mehr Informationen zu den Voraussetzungen eines Online Mahnbescheides.

Dies ist ohne Frage zulässig. Es könnten sich hier lediglich die Frage der Kosten stellen. Die Kosten des Mahnverfahrens sind ein sog. klassischer Verzugsschaden. Das bedeutet, dass der Schuldner sich zunächst im Verzug befunden haben muss. Verzug tritt grundsätzlich ein, wenn die Leistung voll erbracht wurde und ein Datum zur Gegenleistung (also die Zahlung durch den Schuldner) festgelegt wurde und diese Frist überschritten wurde. Man muss grundsätzlich erstmal unterscheiden um welche Art von Anspruch es sich handelt:

 

Schadensersatzansprüche sind in der Regel sofort fällig, weshalb auch die Kosten des Mahnverfahrens in der Regel dem Gegner aufzuerlegen sind.

Ist zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bereits eine Frist zur Zahlung vereinbart (klassisch hier der Mietvertrag –bis zum 3. Werktag eines Monats-) so tritt mit Ablauf der Frist Schuldnerverzug ein. Somit wären auch die Kosten dem Schuldner aufzuerlegen.

Wenn Sie eine Rechnung gestellt haben, setzen Sie in der Regel eine Zahlungsfrist fest. Zahlt der Schuldner nicht fristgerecht tritt ebenfalls Verzug ein und die Kosten sind vom Schuldner zu tragen.

Sollte keine Frist vereinbart sein, so muss eine Mahnung mit Fristsetzung erfolgen, welche eindeutig und unmissverständlich für den Schuldner ist. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist hat der Schuldner wiederum die Kosten zu tragen.

Wichtig ist darüber hinaus auch die Beweisbarkeit der Fristsetzung, z.B. per eingeschriebenen Brief oder Telefax.

Nein, zumindest nicht direkt durch den Mahnbescheid. Einen Eintrag bei Auskunfteien würde der Schuldner erst im Falle einer, dem Mahnverfahren nachgelagerten, Vollstreckung erhalten.

Der Mindestbetrag für einen gerichtlichen Mahnbescheid beträgt 0,01 €. Wie sich die Kosten bei einem hohen Schuldbetrag entwickeln erfahren Sie unter: Mahnbescheid Kosten

Es spielen zwei wesentliche Fristen eine Rolle. Sowohl gegen den Mahnbescheid als auch gegen den Vollstreckungsbescheid stehen dem Schuldner Rechtsmittel zur Verfügung:

  • Widerspruch gegen den Mahnbescheid = 14 Tage ab Zustellung
  • Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid = 14 Tage ab Zustellung

Das kommt sehr darauf an, wie sich der Schuldner verhält.

Zahlt der Schuldner hat sich die Sache erledigt.

Zahlt der Schuldner nicht und widerspricht auch nicht, kann der Vollstreckungsbescheid beantragt werden.

Legt der Schuldner Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, so können Sie als Gläubiger sich entweder dafür entscheiden die Sache auf sich beruhen zu lassen und somit auch keine weiteren Kosten entstehen zu lassen oder Sie können den Anspruch ansonsten gerichtlich begründen.

Vertrauen auch Sie Mahnbescheid24, welches von der Rechtsanwaltskanzlei Schiller betrieben wird. Wir haben jahrelange Erfahrung im Bereich des anwaltlichen Forderungsmanagements, welches einen Kernbereich unsere Kanzleitätigkeit ausmacht. Dementsprechend haben wir hervorragend ausgebildete Anwälte in unserem Team. Wir haben schon Unsummen an Außenständen für unsere Mandanten realisiert bekommen und haben unzählige Mandate abgeschlossen. Für unsere Kunden haben wir mit dem Portal Mahnbescheid24 die Möglichkeit eingerichtet noch sicherer und einfacher Mahnbescheide online zu beantragen.

Legen Sie Ihre Forderungen in die richtigen Hände.

Mahnbescheid24 - Holen Sie sich Ihr Geld

Mit Mahnbescheid24 können Sie schnell und einfach Ihren Mahnbescheid online beantragen. Unsere 24 Stunden-Garantie zur Antragsstellung und Überwachung des gesamten Verfahrens, sorgt für eine schnelle Abwicklung. Sollten Sie dennoch Fragen zu der Online-Beantragung Ihres Mahnbescheids haben, sind wir für Sie da.

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