Mahnbescheid Kosten: Was kostet das Mahnverfahren wirklich?

Fachanwalt für Bank- und Kaptialmarktrecht

Stand: Februar 2026

Sie haben eine offene Forderung und überlegen, einen Mahnbescheid zu beantragen? Dann stellt sich schnell die Frage: Was kostet das eigentlich – und wer zahlt am Ende? Die gute Nachricht: Die Mahnbescheid Kosten sind gesetzlich geregelt, transparent und in den meisten Fällen deutlich günstiger als eine Klage. In diesem Ratgeber erfahren Sie genau, welche Kosten auf Sie zukommen, wie sich die Mahnverfahren Kosten zusammensetzen und wer letztlich die Kostentragungspflicht hat.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was kostet ein Mahnbescheid? Die Übersicht
  2. Die einzelnen Kostenpositionen im Detail
  3. Wer zahlt den Mahnbescheid? Die Kostentragungspflicht
  4. Verzugsschaden: Diese Kosten können Sie zusätzlich geltend machen
  5. Mahnbescheid Kosten vs. Klagekosten im Vergleich
  6. Häufige Fragen zu Mahnverfahren Kosten
  7. Fazit

Was kostet ein Mahnbescheid? Die Übersicht

Ein Mahnbescheid kostet deutlich weniger, als viele Gläubiger erwarten. Die Mahnbescheid Kosten setzen sich aus zwei Hauptbestandteilen zusammen: den Gerichtskosten und – falls Sie einen Anwalt beauftragen – den Anwaltskosten.

Die Gerichtskosten richten sich nach dem sogenannten Gegenstandswert (also der Höhe Ihrer Forderung) und sind im Gerichtskostengesetz (GKG) festgelegt. Hier eine Übersicht der typischen Mahnverfahren Kosten:

ForderungshöheGerichtskostenMit Anwalt (ca.)
500 €38,00 €110 €
1.000 €38,00 €170 €
2.500 €62,75 €365 €
5.000 €85,25 €530 €
10.000 €141,50 €940 €

Tipp: Bei Forderungen bis 5.000 € betragen die reinen Gerichtskosten für den Mahnbescheid oft unter 100 €. Das macht das Mahnverfahren zu einer kostengünstigen Alternative zur direkten Klage.

Die einzelnen Kostenpositionen im Detail

Um die Mahnbescheid Kosten besser zu verstehen, schauen wir uns die einzelnen Positionen genauer an.

Gerichtsgebühren nach GKG

Die Gerichtskosten für das Mahnverfahren betragen grundsätzlich 0,5 Gebühren nach der Anlage 1 zum GKG. Das ist nur die Hälfte dessen, was bei einer regulären Klage anfallen würde. Diese Gebühr wird fällig, sobald Sie den Mahnbescheid beim zuständigen Mahngericht beantragen.

Wichtig zu wissen: Geht das Verfahren später in ein streitiges Verfahren über (weil der Schuldner Widerspruch einlegt), werden die bereits gezahlten Mahnverfahren Kosten auf die Prozesskosten angerechnet.

Anwaltskosten im Mahnverfahren

Die Beauftragung eines Rechtsanwalts ist beim Mahnbescheid nicht verpflichtend. Sie können das Verfahren auch selbst durchführen. Entscheiden Sie sich dennoch für anwaltliche Unterstützung, fallen folgende Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) an:

  • 1,0 Verfahrensgebühr für die Vertretung im Mahnverfahren
  • Auslagenpauschale (20 € pauschal oder Einzelnachweis)
  • Umsatzsteuer (19 %)

Aus unserer Erfahrung zeigt sich: Gerade bei höheren Forderungen oder wenn rechtliche Besonderheiten vorliegen, lohnt sich die anwaltliche Begleitung – allein schon, weil Formfehler das gesamte Verfahren verzögern können.

Zustellkosten

Die Zustellkosten des Mahnbescheids an den Schuldner sind bereits in den oben genannten Gerichtskosten enthalten.

Wer zahlt den Mahnbescheid? Die Kostentragungspflicht

Eine der häufigsten Fragen lautet: Wer zahlt den Mahnbescheid am Ende? Die Antwort ist klar geregelt: Der Schuldner trägt die Kosten – vorausgesetzt, er befindet sich tatsächlich im Verzug.

Das Prinzip der Kostentragungspflicht

Die Kostentragungspflicht im Mahnverfahren folgt einem einfachen Grundsatz: Wer eine Zahlung schuldig bleibt und dadurch ein gerichtliches Verfahren notwendig macht, muss auch die dadurch entstehenden Kosten tragen. Das ergibt sich aus § 280 Abs. 1 und 2 BGB in Verbindung mit § 286 BGB (Verzug).

Konkret bedeutet das für die Mahnverfahren Kostenübernahme:

  1. Sie als Gläubiger legen die Mahnbescheid Kosten zunächst vor
  2. Der Schuldner muss diese Kosten erstatten, sobald er zahlt oder auf Grundlage des Mahnbescheids ein rechtskräftiger Titel (Vollstreckungsbescheid, Urteil) wird
  3. Die Kosten werden zur ursprünglichen Forderung hinzuaddiert

Wann muss der Gläubiger zahlen?

Es gibt Ausnahmefälle, in denen Sie als Gläubiger auf den Kosten sitzen bleiben könnten:

  • Der Schuldner war nicht im Verzug (z.B. fehlende Mahnung oder fehlerhafte Rechnung)
  • Der Schuldner legt erfolgreich Widerspruch ein und gewinnt das anschließende Klageverfahren
  • Der Schuldner ist zahlungsunfähig (Insolvenz)

Tipp: Prüfen Sie vor Einleitung des Mahnverfahrens immer, ob alle Voraussetzungen für den Verzug vorliegen. Das spart im Zweifel unnötige Kosten. Mehr dazu finden Sie in unserem Ratgeber zu den Voraussetzungen des Mahnbescheids.

Verzugsschaden: Diese Kosten können Sie zusätzlich geltend machen

Neben den reinen Mahnbescheid Kosten haben Sie als Gläubiger Anspruch auf weiteren Verzugsschaden. Der Schuldner muss Ihnen nämlich den gesamten Schaden ersetzen, der durch seinen Zahlungsverzug entstanden ist.

Was zählt zum Verzugsschaden?

Zum erstattungsfähigen Verzugsschaden gehören:

  • Verzugszinsen: 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz bei Verbrauchern, 9 Prozentpunkte bei Geschäften zwischen Unternehmern
  • Mahnkosten: Ihre eigenen Aufwendungen für Mahnschreiben
  • Auskunftskosten: Gebühren für Einwohnermeldeamtsanfragen oder Handelsregisterauszüge
  • Inkassokosten: Falls Sie ein Inkassounternehmen beauftragt haben (in angemessener Höhe)
  • Anwaltskosten: Die vorgerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren

Pauschale für Unternehmer

Seit 2014 gilt eine besondere Regelung für den Geschäftsverkehr: Bei Zahlungsverzug zwischen Unternehmern (B2B) können Sie eine Verzugspauschale von 40 Euro verlangen – und zwar zusätzlich zu allen anderen Kosten. Diese Pauschale ist in § 288 Abs. 5 BGB geregelt.

Praxisbeispiel: Ein Handwerker hat eine Rechnung über 2.500 € an ein Unternehmen gestellt. Nach fruchtloser Mahnung beantragt er den Mahnbescheid. Er kann folgendes geltend machen:

  • Hauptforderung: 2.500,00 €
  • Verzugszinsen (z.B. 60 Tage à 9 % über Basiszins): ca. 45,00 €
  • Verzugspauschale: 40,00 €
  • Mahnbescheid Kosten (Gericht + Anwalt): ca. 222,00 €
  • Gesamtforderung: ca. 2.807,00 €

Mahnbescheid Kosten vs. Klagekosten im Vergleich

Viele Gläubiger fragen sich: Lohnt sich ein Mahnbescheid überhaupt, oder sollte ich direkt klagen? Ein Blick auf die Kosten zeigt den deutlichen Unterschied.

Kostenvergleich bei 5.000 € Forderung

KostenartMahnverfahrenKlage
Gerichtskosten85,25 €511,50 €
Anwaltskosten511,46 €1.078,44 € (nur 1. Instanz)
Gesamtkostenca. 595 €ca. 1.590 €

Das Mahnverfahren ist also etwa 75 % günstiger als eine direkte Klage. Die Mahnverfahren Kosten rechnen sich besonders dann, wenn Sie davon ausgehen, dass der Schuldner keinen Widerspruch einlegt.

Wann lohnt sich das Mahnverfahren besonders?

Das Mahnverfahren ist die beste Wahl, wenn:

  • Die Forderung unbestritten ist (z.B. eindeutige Rechnung)
  • Der Schuldner bekannt zahlungsfähig ist
  • Sie einen vollstreckbaren Titel benötigen
  • Sie Kosten sparen möchten

Häufige Fragen zu Mahnverfahren Kosten

Was kostet ein Mahnbescheid beim Amtsgericht?

Die Mahnbescheid Kosten beim Amtsgericht (genauer: beim zentralen Mahngericht Ihres Bundeslandes) beginnen bei 38 Euro für Forderungen bis 1.000 €. Die Gebühren steigen mit der Forderungshöhe. Eine vollständige Übersicht finden Sie auf unserer Kostenseite.

Wer trägt die Kosten bei einem Mahnverfahren?

Die Kostentragungspflicht liegt beim Schuldner, sofern er sich im Zahlungsverzug befindet. Als Gläubiger legen Sie die Mahnverfahren Kosten zunächst vor, können diese aber vollständig vom Schuldner zurückfordern. Bei einem Widerspruch und anschließendem Prozess entscheidet das Gericht über die Mahnverfahren Kostenübernahme.

Kann ich die Anwaltskosten vom Schuldner zurückholen?

Ja, die Anwaltskosten gehören zum erstattungsfähigen Verzugsschaden. Voraussetzung ist, dass der Schuldner bereits in Verzug war, als Sie den Anwalt beauftragt haben. Die Kosten müssen zudem erforderlich und angemessen sein.

Lohnt sich ein Mahnbescheid bei kleinen Forderungen?

Auch bei kleinen Forderungen ab 50 € kann sich ein Mahnbescheid lohnen. Die Gerichtskosten sind gering (ab 36 €), und Sie erhalten einen vollstreckbaren Titel. Bedenken Sie jedoch: Bei sehr kleinen Beträgen können die Mahnbescheid Kosten im Verhältnis zur Forderung hoch erscheinen.

Fazit

Die Mahnbescheid Kosten sind transparent, gesetzlich geregelt und im Vergleich zur Klage deutlich günstiger. Als Gläubiger profitieren Sie von niedrigen Gerichtsgebühren und der klaren Kostentragungspflicht des Schuldners. Neben den Verfahrenskosten können Sie weiteren Verzugsschaden wie Zinsen, Mahnkosten und die Pauschale geltend machen.

Entscheidend ist: Wer den Mahnbescheid zahlt, hängt vom Ausgang des Verfahrens ab. Solange Ihre Forderung berechtigt ist und der Schuldner im Verzug war, müssen Sie als Gläubiger nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Das macht das Mahnverfahren zu einem kosteneffizienten Weg, offene Forderungen durchzusetzen.

Sascha Schiller ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Gründer von Mahnbescheid24. Seit über 10 Jahren unterstützt er Unternehmen und Privatpersonen dabei, offene Forderungen effizient und ohne hohes Kostenrisiko durchzusetzen. Sein Fokus liegt auf der Digitalisierung von Rechtsdienstleistungen, um juristische Prozesse für jeden transparent und zugänglich zu machen.

„Ich bin Rechtsanwalt Sascha Schiller und Gründer von Mahnbescheid24. Mein Ziel ist simpel: Ich möchte, dass Sie Ihre berechtigten Forderungen durchsetzen – ohne Anwalts-Chinesisch und ohne hohe Kostenrisiken.“

Warum Mahnbescheid24? 
Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und alleiniger Inhaber der Rechtsanwaltskanzlei Schiller habe ich in mehr als 10 Jahren Tätigkeit erlebt, wie oft berechtigte Ansprüche am Papierkram und fehlender Motivation scheitern. Deshalb habe ich diesen digitalen Service entwickelt: Um Ihnen die gleiche anwaltliche Qualität zu bieten, die meine Mandanten in der Kanzlei vor Ort schätzen – nur schneller, digitaler und transparenter.
Wir kämpfen nicht nur für Großkonzerne, sondern sorgen dafür, dass auch Handwerker, Freelancer und Privatpersonen ihr Geld rechtmäßig bekommen.
 
Vita & Expertise

Seit 2014 bin ich als Rechtsanwalt zugelassen und setze mich für die Rechte von Gläubigern, Verbrauchern und Unternehmern ein.

  • Spezialisierung: Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht (seit 2022)
  • Zulassung: Rechtsanwalt seit 2014
  • Studium: Rechtswissenschaften an der Universität Bremen
  • Mitgliedschaften: Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen


Kanzlei-Historie:

  • Seit 2022: Geschäftsführender Gesellschafter bei Jur Claims Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
  • 2020: Gründungspartner bei Rechtsanwaltskanzlei Schiller Rechtsanwälte PartG mbB
  • 2019: Gründungspartner bei Rechtsanwaltskanzlei Schiller & Gloistein Rechtsanwälte PartG mbB
  • 2014: Gründung der Rechtsanwaltskanzlei Sascha Schiller


Bekannt aus den Medien:

Was Mandanten sagen:

Mein Versprechen: „Hinter jedem automatisierten Mahnbescheid steht echte anwaltliche Expertise und die Infrastruktur einer zugelassenen Kanzlei.“

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