Mahnverfahren Online

Wir bringen den Schuldner zum bezahlen.
Setzen Sie jetzt Ihr Recht durch.

Wir bringen den Schuldner zum bezahlen.

Wir sind bekannt aus

Mahnverfahren Online beantragen und Ansprüche unkompliziert durchsetzen!

Nicht zahlende Kunden sind nicht nur ärgerlich, sondern können Ihnen und Ihrem Unternehmen auch nachhaltigen Schaden bringen.

Doch jeder einzelnen offenen Rechnung hinterher zu rennen macht eine Menge Arbeit und die Bearbeitung der offenen Außenstände an einen Rechtsanwalt oder ein Inkassobüro zu übertragen, kann neue Kosten erzeugen.

Durch ein Mahnverfahren Online können Sie unkompliziert, schnell und sicher einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen!

Der Ablauf des Mahnverfahren Online in 3 Schritten

Übermittlung Ihrer Forderung

Nur bei uns können Sie Ihren Mahnverfahren einfach per Upload Ihrer Rechnung online beantragen. Oder Sie geben die Daten der offenen Forderung in unser selbsterklärendes Formular ein.

Antragstellung innerhalb von 24 Stunden

Wir garantieren Ihnen die Antragsstellung beim zuständigen Mahngericht innerhalb von 24h. Machen Sie Ihre Forderungen jetzt geltend und bis zu 30 Jahre vollstreckbar.

Ihre Forderung
Ihr Recht

Wir setzen Ihre rechtmäßige Forderung im Mahnverfahren kompromisslos durch. Und sorgen somit für die Erwirkung eines rechtgültigen Titels Ihrer Forderung.

Vorteile des Mahnverfahren

Vorteile mit Mahnbescheid24

Mahnverfahren online beantragen innerhalb von nur 2 Minuten

Füllen Sie den Fragebogen per manueller Dateneingabe aus oder laden Sie ganz einfach Ihre Rechnung hoch und das Formular führt Sie komplett digital und schnell zu Ihrem Mahnbescheid.

Mahnverfahren online beantragen

Sie haben 2 Möglichkeiten für die Beantragung Ihres Mahnverfahren.
Beide Formulare führen Sie einfach, schnell und papierlos zu Ihrem Mahnverfahren.

Voraussetzungen

Gründe für ein Mahnverfahren

Weitere Informationen über uns und die Beantragung Ihres Mahnverfahren Online

Erwirken Sie einen rechtsgültigen Titel mithilfe des Mahnverfahren Online

Die Durchsetzung Ihrer Zahlungsansprüche und die Erwirkung eines rechtsgültigen Titels sind im Normalfall mit viel Arbeit verbunden und kosten die Betroffenen zum Teil starke Nerven. Die Zeit, die Sie damit verbringen würden, unzählige, unverständlich anmutende Formulare auszufüllen, können Sie sicher besser nutzen.

Gerne nehmen wir Ihnen durch das Online Mahnverfahren die Auseinandersetzung mit Behörden, dem Schuldner und dem Gericht ab und kümmern uns für Sie um die Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Dabei sind wir natürlich während aller Phasen des Mahnverfahrens an Ihrer Seite!

Ab dem Zeitpunkt, ab dem Sie die Daten Ihres Falles eingeben und wir diese überprüfen, über die aus dem Online-Verfahren resultierende Zustellung des Mahn- und Vollstreckungsbescheides bis hin zur finalen Zwangsvollstreckung beim Schuldner sind wir an Ihrer Seite! Jegliche Kommunikation mit den Behörden oder dem Gericht kann durch uns abgewickelt werden. Auf diese Weise müssen Sie sich dank des Online-Mahnverfahrens um nichts mehr kümmern und kommen dennoch zu Ihrem Recht!

Seit dem 1. Dezember 2008 muss das Mahnverfahren online dem Zentralen Mahngericht in einer nur maschinell lesbaren Form übermittelt werden.

Das Mahnverfahren online zu stellen ist aus mehrerlei Hinsicht sinnvoll.

Im Gegensatz zum herkömmlich Mahnverfahren mit umständlichen Formularen, die sie zunächst kaufen müssen, sparen Sie beim Mahnverfahren online ganz erheblich an Zeit und Wegen.

Wenn Sie sich entschieden haben Ihren Schuldner einen Mahnverfahren Online zu übermitteln, sollten Sie auf ein paar wenige Punkte Rücksicht nehmen, damit Ihr Mahnverfahren auch Erfolg hat. Mehr dazu erfahren Sie hier: Voraussetzungen für einen Mahnverfahren 

Wenn Sie Ihr Mahnverfahren online über uns in die Wege leiten genießen Sie einige Vorteile und sparen sich viel Arbeit. Nie wieder Fehler im Antrag, ein erfahrener und spezialisierter Anwalt kümmert sich um Ihren Fall, kein Papierkram und Antragsstellung innerhalb von 24h. Sie verpassen nie wieder eine Frist und haben stets einen Partner an der Seite, der das gesamte Mahnverfahren für Sie übernimmt.

Wir halten auf unserem Portal viele wichtige Informationen zum dem Thema Mahverfahren online für Sie bereit.

Vertrauen auch Sie Mahnbescheid24, welches von der Rechtsanwaltskanzlei Schiller betrieben wird. Wir haben jahrelange Erfahrung im Bereich des Forderungsmanagements, welches einen Kernbereich unsere Kanzleitätigkeit ausmacht. Dementsprechend haben wir hervorragend ausgebildete Anwälte in unserem Team. Wir haben schon Unsummen an Außenständen für unsere Mandanten realisiert bekommen und haben unzählige Mandate abgeschlossen. Für unsere Kunden haben wir mit dem Portal Mahnbescheid24 die Möglichkeit eingerichtet noch sicherer und einfacher Mahnverfahren online zu beantragen.

Legen Sie Ihre Forderungen in die richtigen Hände.

Wir sind unabhängig vom Wohnort für Sie da. Wichtig ist, dass Sie eine fachlich kompetente Anwaltskanzlei an Ihrer Seite haben, die sich mit der Materie und den Fallstricken im Mahnverfahren bestens auskennt. Wir haben bereits tausende Mahnverfahrensanträge gestellt und unzählige Beträge für unsere Mandanten realisieren können.

Wir würden uns freuen, wenn auch Sie sich von unseren Leistungen selbst überzeugen würden.

Grundsätzlich hat der Schuldner die gesamten Kosten des Verfahrens (Anwaltskosten und Gerichtskosten) zu tragen soweit dieser nichts gegen das Mahnverfahren sowie Vollstreckungsbescheid unternimmt oder in einem Prozess die unterlegene Partei wäre. Hier finden Sie alle Informationen zum Thema: Mahnverfahren Kosten

Nach Zahlung durch den Gegner wäre unsere Beauftragung daher kostenfrei für Sie!

Vollstreckungsbescheid im Anschluss an das Mahnverfahren Online durch uns beantragen lassen

Unser Experten Team kann für Sie nicht nur Ihre Ansprüche in einem Online Mahnverfahren geltend machen, sondern sich für Sie auch um die Beantragung eines Vollstreckungsbescheides kümmern. Auf diese Weise können Sie sicher sein, keine wichtige Frist zu verpassen!

Wussten Sie übrigens, dass Ihnen der Vollstreckungsbescheid das Recht gibt, Ihre Forderung 30 Jahre lang geltend zu machen?

Wir bringen Ihren Schuldner zum zahlen.

Was genau ist ein Mahnverfahren?

Sie interessieren sich dafür, ein Mahnverfahren Online durch uns durchführen zu lassen? Dann sollten Sie auch darüber Bescheid wissen, was ein Mahnverfahren eigentlich genau ist.

Bei einem Mahnverfahren handelt es sich um ein gerichtliches Schreiben, durch welches nicht erfüllte Forderungen eines Schuldners gegenüber dem Gläubiger durch letzteren geltend gemacht werden können.

Der Mahnbescheid wird dem Schuldner per Postzustellungsurkunde zugestellt. Er stellt die Voraussetzung für einen Vollstreckungsbescheid dar.

Weigert sich ein Schuldner auf Ihre Kontaktaufnahme zu reagieren und kommt auch nach mehrmaliger Aufforderung der Begleichung seiner Rechnung nicht nach, ist das Mahnverfahren das Mittel der Wahl.

Ihr Mahnverfahren kann bei uns einfach online beantragt werden. Daher wird er nicht nur von Privatpersonen, sondern auch von Unternehmen genutzt.

Besonders erfolgversprechend ist ein Mahnverfahren immer dann, wenn es sich um eine sogenannte unstrittige Forderung handelt.

Unstrittig ist eine Forderung dann, wenn das Bestehen und die Rechtmäßigkeit der Forderung leicht bewiesen werden können und die Forderung als solche nicht angezweifelt wird. In einem solchen Fall stellt der Mahnbescheid den Beginn eines vereinfachten Gerichtsverfahrens dar.

Ist die Forderung jedoch vom Grunde her strittig, sollten Sie einen anderen Weg gehen und sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen.

Wann ist der richtige Zeitpunkt für ein Mahnverfahren Online?

Viele Gläubiger lassen sich sehr lange Zeit damit, auf ein Nichtzahlen des Schuldners zu reagieren. Sie telefonieren dem Gläubiger hinterher, hören sich immer neue Ausreden an und warten mitunter ewig auf ihr Geld.

Richtig ist zwar, dass ein Online Mahnverfahren nicht unmittelbar nach dem In-Verzug-Geraten des Schuldners initiiert werden kann, doch zu lange sollten Sie auch nicht auf Ihr Geld warten.

Um auf der rechtlich sicheren Seite zu sein, müssen Sie den Schuldner nach erfolgter Leistungserbringung und verstrichener Zahlungsfrist mindestens zweimal mahnen, bevor Sie ein Mahnverfahren Online einleiten.

Dabei ist insbesondere die Nachweisbarkeit dieser Mahnungen von großer Wichtigkeit. Sie sollten daher schriftlich erfolgen und mindestens eine sollte postalisch und nicht nur per E-Mail zugestellt werden.

Die Verjährungsfrist bei nicht bezahlten Dienstleistungen oder der Miete beträgt übrigens drei Jahre. Damit Sie langjährige Kundenbeziehungen nicht vorschnell zerstören, sollten Sie sich vor der Beschreitung des Rechtsweges stets versichern, dass Ihre Kunde die Rechnung sowie die Mahnungen auch tatsächlich erhalten haben.

Im Auge behalten sollten Sie allerdings auch stets den Umstand, dass Ihre offenen Rechnungen auch verjähren können.

Tipp: Lassen Sie Ihre offenen Rechnungen nicht verjähren!

Offene Forderungen, ganz gleich ob Monatslohn, Miete oder nicht bezahlte Dienstleistungen, gehören zur so genannten regelmäßigen Verjährung. Die regelmäßige Verjährung tritt nach drei Jahren ein (aber immer erst am 31. Dezember des Jahres). Aus diesem Grund wird diese Art der Verjährung auch Jahresendverjährung oder Ultimoverjährung Mehr Informationen zum Thema Verjährungen finden Sie hier: https://www.impulse.de/

Wie ist die Wirkung eines Mahnverfahrens?

Einen Brief von einem Gericht zu erhalten, übt auf die meisten Menschen eine beinahe schockierende Wirkung aus.

Viele Schuldner, die einen Mahnbescheid erhalten, zahlen deswegen auch umgehend. Sollten Sie jedoch an einen Schuldner geraten sein, bei welchem dies nicht der Fall ist, dann kann Ihre Forderung innerhalb von sechs Monaten durch Beantragung in einen Vollstreckungsbescheid umgewandelt werden.

Auch diese Aufgabe kann unser kompetentes Team gerne für Sie übernehmen.

Diese Voraussetzungen sollten für einen Online Mahnverfahren erfüllt werden!

Mit unserem Rechnungsupload können Sie Ihr Mahnverfahren ganz bequem online beantragen. Einfach Rechnung hochladen und wir erledigen den Rest.

Mahnverfahren Online beantragen: Schritt für Schritt

Schritt 1: Richtig mahnen

Wir sehen es immer wieder, dass ein Teil unserer Kunden hier und da ein Fehler beim Mahnen unterläuft. Im Folgenden erfahren Sie wie Sie korrekt Mahnen, denn so fängt in der Regel das gesamte Mahnverfahren an. Sollten Sie also offene Rechnungen haben empfehlen wir folgende Schritte:

Schritt 1

Beginnen Sie mit einer freundlichen Zahlungserinnerung. Am besten gestalten Sie diese auch schon schriftlich. An der Stelle müssen wir aber auch erwähnen, dass es keine Pflicht ist den säumigen Kunden zu erinnern, Sie könnten auch direkt Mahnen. Es gehört jedoch zum guten Ton und man möchte nicht gleich jeden Kunden „vor den Latz stoßen“ und Geschäftsbeziehungen unnötig belasten. Dieser Schritt ist Ihnen frei überlassen.

Schritt 2

Jetzt ist die Mahnung an der Reihe. Die Mahnung ist Bestandteil des evtl. folgenden Mahnbescheides und sollte auch deshalb von Anfang korrekt ausgeführt werden. Folgendes sollte in Ihrer Mahnung stehen:

  1. Das korrekte Datum der Mahnung.
  2. Das Datum der ursprünglichen Rechnung + Rechnungsnummer.
  3. Der Grund für die Forderung und der exakte offene Betrag müssen enthalten sein.
  4. Angaben zum neuen Zahlungsziel (Zahlungsfrist – üblicherweise 2 Wochen).
  5. Bereits entstandene Mahnkosten, sollte sich der Kunden bereits im Verzug befinden.
  6. Kündigen Sie die nächsten Schritte an, sollte der Kunde auf Ihre Mahnung nicht reagieren.
  7. Oftmals werden auch rudimentäre Angaben vergessen. Dazu gehören z.B.: Ihre Bankverbindung, korrekte Firmenadresse etc.

Schritt 3

Wie oft müssen Sie mahnen?
Es hat sich etabliert 3-mal förmlich zu mahnen. Entgegen vieler Stimmen ist das aber nicht nötig, sondern gehört lediglich zum guten Ton. Um einen Mahnbescheid online zu beantragen bedarf es nur einer korrekten Mahnung. Die Zahlungsfrist muss jedoch verstrichen sein.

Schritt 4

Mahnung korrekt zustellen.
Es sollte im Zweifel beweisbar sein, dass die Mahnung den Schuldner erreicht hat. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen möchten versenden Sie Ihre Mahnung per Einschreiben mit Rückschein.

Säumige Kunden können Sie viel Geld und Zeit kosten. Nehmen Sie das Thema nicht auf die leichte und Schulter und handeln Sie korrekt und konsequent.

Schritt 2: Mahnverfahren beantragen

Leider wurde nicht auf Ihre Mahnung reagiert, die Zahlungsfrist ist mittlerweile abgelaufen. Jetzt können Sie einen Mahnverfahren beantragen. Wenn Sie das Mahnverfahren auf unserer Plattform erlassen, müssen Sie sich zu keinem Zeitpunkt mehr Gedanken darüber machen ob eine Frist verstreicht ist oder welches Formular, wie genau, ausgefüllt werden muss – nie wieder unnötige Formfehler. Unser nutzfreundliches Formular führt sie innerhalb von 2 bis maximal 5 Minuten durch den gesamten Prozess.

Es ist egal für welche unserer Möglichkeiten Sie sich entschieden haben. Mit der Absendung des Formulars wird innerhalb von 24h ein Antrag auf Erlass eines Mahnverfahrens gestellt. Das heißt dass Ihr zuständiges Mahngericht dem säumigen Schuldner einen Mahnbescheid per Post zustellen wird. 

1. Geben Sie Ihre persönlichen oder Firmendaten ein

a. Vorname, Nachname
b. Straße, Hausnummer
c. Postleitzahl, Ort
d. E-Mail-Adresse, Telefonnummer
e. Sind Sie berechtigt Vorsteuer auszugeben (s. Erläuterung)?

» Das ist der einzige Schritt der evtl. etwas Erläuterung benötigt. Sollten Sie als Privatperson einen Mahnbescheid beantragen, dann müssen Sie immer „NEIN“ auswählen. Vorsteuerabzugsberechtigt ist jeder Unternehmer, der nicht der Kleinunternehmerregelung unterliegt und seine Einnahmen sowie Ausgaben inklusive Mehrwertsteuer tätigt.

2. Geben Sie die Daten des Antragsgegners (Schuldner) an

a. Vorname, Nachname
b. Straße, Hausnummer
c. Postleitzahl, Ort
d. E-Mail-Adresse, Telefonnummer
e. + Weiteren Antragsgegner

Hier haben Sie die Möglichkeit mit einem Klick auf das „grüne +“ mehrere Mahnbescheide auf einmal zu erlassen. Oft ändern sich nur die Daten des Schuldners. Insofern Ihre Daten gleich bleiben und Sie mehrere Mahnbescheide beantragen möchten, sparen Sie auf diesem Weg weitere Zeit.



3. Daten zum Anspruch gegenüber dem säumigen Schuldner

a. Anspruchsgrund / Vertragsart

Für die Beantragung eines Mahnbescheides ist es wichtig den Anspruchsgrund zutreffend anzugeben. Wir haben für Sie die häufigsten Vertragsarten bzw. Anspruchsgründe aufgelistet (Darlehensvertrag / Geld geliehen, Dienstleistungsvertrag, Handwerkerlesitung, Kaufvertrag, Mietvertrag, Rückforderung gezahlter Beiträge, Werkvertrag, Warenlieferung). Sollte bei Ihnen ein anderer Anspruchsgrund bestehen, können Sie die Vertragsart, welche Ihrer Meinung nach in Betracht kommt, im Feld nebenan detailliert angeben – wählen Sie dazu im ersten Feld „Sonstiges“ aus.


b. Rechnungsnummer / Kundennummer / Zusatzinformationen / Bemerkungen

Im Mahnverfahren muss der Anspruch für den Antragsgegner möglichst genau bezeichnet werden. Der Antragsgegner muss genau erkennen können um welchen geltend gemachten Anspruch es sich handelt.


Bei Gewerbetreibenden, lässt sich diese Konkretisierung besonders gut durch eine Rechnungsnummer erreichen, da für den Schuldner eindeutig ist, um welche konkrete Leistung es sich handelt.


Bei Privaten Antragsstellern eignet sich eine kleinere Sachverhaltsschilderung gut. Wir können dann für Sie eine möglichst konkrete Anspruchsbezeichnung herausarbeiten.


Bei Unklarheiten werden wir Sie telefonisch kontaktieren.


c. Anspruchsjahr


Geben Sie das Jahr an, indem der Anspruch entstanden ist. Z.B. Fertigstellung Ihrer Arbeiten. Diese Information ist für uns von Bedeutung um eine Prüfung hinsichtlich der Verjährung vornehmen zu können. Bei Rückfragen melden wir uns telefonisch bei Ihnen.


d. Fälligkeit


Unter Fälligkeit versteht man den Eintritt des Leistungstermin und die damit verbundene sofortige Leistungspflicht des Schuldners. Die ist das Datum zu dem Sie den Betrag vom Schuldner erstmalig fordern durften, z.B. nach einer Rechnungsstellung, nach Auslaufen einer Zahlungsfrist beim Darlehen, Zeitpunkt wann Ihr Mieter die Miete/Nebenkosten hätte zahlen müssen, usw.


e. Betrag


Geben Sie den exakten Betrag ein. Tragen Sie hier lediglich die Hauptforderung ein (OHNE: Nebenkosten, Zinsen, Anwaltskosten, Gerichtskosten, Inkassokosten, usw.)


f. Nebenkosten + Betrag (Optional)


Sollten Ihnen bisher Nebenkosten für die eigene Verfolgung Ihres Anspruchs entstanden sein, so tragen Sie diese hier ein. Hier brauchen Sie keine Gerichts- und Anwaltskosten für dieses Verfahren eintragen. Die Kosten werden seitens des Gerichts selbstständig ermittelt.


Wir prüfen die Vertragsart vor Antragsstellung natürlich noch gründlich für Sie.


4. Abschluss

a. Mahnbescheid (Pflichtfeld)


Hiermit erteilen Sie uns Ihre Vollmacht zur Beantragung des Mahnbescheides. Das heißt, Sie geben uns die Erlaubnis einen Mahnbescheid für Sie zu beantragen.


b. Vollstreckungsbescheid


Hiermit erteilen Sie uns Ihre Vollmacht zur Beantragung des Vollstreckungsbescheides. Dieses Feld müssen Sie nicht bestätigen, wir empfehlen es Ihnen jedoch dringend, denn in vielen Fällen sollten Sie direkt mit der Vollstreckung beginnen. Bei einem Vollstreckungsbescheid ist besonders die Einhaltung von Fristen und die korrekte Beantragung essentiell.


c. Widerrufsrecht & sofortige Ausführung (Pflichtfeld)


Hiermit bestätigen Sie die Widerrufsbelehrung gelesen und Verstanden zu haben. Weiterhin willige Sie ein, dass mit der Ausführung des Auftrags sofort begonnen wird. Weil wir unsere Aufträge in der Regel binnen 24h ausführen, verlieren Sie mit der Ausführung unsererseits Ihr Widerrufsrecht.


d. Voraussetzungen & Kosten (Pflichtfeld)


Uns ist wichtig, dass Sie den Ablauf des Mahnverfahrens weitestgehend verstanden haben. Dazu gehören die Vorrausetzungen und die Kosten. Denn als Antragssteller entstehen bei einem Mahnbescheid erstmal Kosten, die aber bei Erfolg dem Schuldner und nicht Ihnen in Rechnung gestellt werden.


e. Datenschutzbestimmungen & AGB (Pflichtfeld)


Bestätigen Sie die Kenntnisnahme unserer Datenschutz Bestimmungen und der AGBs.

Diesen Service bietet Ihnen nur Mahnbescheid24. Hiermit nehmen wir Ihnen jegliche lästige Arbeit ab. In meist weniger als 2 Minuten haben Sie Ihren Mahnbescheid bequem, sicher und papierlos beantragt.

Dateneingabe / Rechnungsupload

a. Vorname, Nachname
b. Straße, Hausnummer
c. Postleitzahl, Ort
d. E-Mail-Adresse, Telefonnummer
e. Betrag + Nebenkosten (Optional)

Den Rechnungsbetrag brauchen Sie nur einzugeben, wenn dieser von dem in Rechnung gestellten Betrag abweicht. Dies könnte z.B. bei einer Teilzahlung auf Ihre Rechnung der Fall sein. Den einzufordernden Betrag entnehmen wir ansonsten Ihrer eingereichten Rechnung

Sollten Ihnen bisher Mahnkosten für die eigene Verfolgung Ihres Anspruchs entstanden sein, so tragen Sie diese hier ein.

f.  + weitere Rechnung uploaden

Hier haben Sie die Möglichkeit mit einem Klick auf das „grüne +“ mehrere Mahnbescheide auf einmal zu erlassen. Oft ändern sich nur die Daten des Schuldners. Insofern Ihre Daten gleichbleiben und Sie mehrere Mahnbescheide beantragen möchten, sparen Sie auf diesem Weg weitere Zeit. Zudem können Sie uns wichtigen Schriftverkehr, Mahnungen oder Sonstige, für den Mahnbescheid wichtige Dateien, übermitteln.

g. Nachricht an uns (Optional)

Hier haben Sie noch die Möglichkeit uns Informationen mitzuteilen, welche für die Verfolgung Ihres Anspruchs relevant sein könnten. In manchen Fällen benötigt es etwas Erklärungsbedarf um die Forderung korrekt nachvollziehen zu können.

Wir prüfen Ihre Angaben vor Antragsstellung selbstverständlich gründlich für Sie und nehmen bei Bedarf Kontakt zu Ihnen auf.

Schritt 3: Der Mahnbescheid wurde zugestellt

Sie haben den Mahnbescheid erfolgreich online beantragt. Um die Zustellung kümmerst sich jetzt das zuständige Mahngericht / Amtsgericht. Die Übermittlung Ihres Mahnbescheidsantrags an das korrekte Amtsgericht übernimmt Mahnbescheid24 für Sie.

Das sind die 3 möglichen Szenarien, welche nach der Zustellung des Mahnbescheides eintreffen können.

Der Schuldner bezahlt die offene Forderung nach Zustellung des Mahnbescheides.
In diesem Fall übernimmt der Schuldner gleichzeitig alle zusätzlich angefallenen Kosten im Rahmen des Mahnverfahrens. Ihr Mahnbescheid war ein voller Erfolg.

Der Schuldner reagiert nicht auf Ihren Mahnbescheid.
2 Wochen nach erfolgreicher Zustellung Ihres Mahnbescheides, haben Sie die Möglichkeit einen Vollstreckungsbescheid zu beantragen. Die Beantragung muss innerhalb von 6 Monaten erlassen werden. Wir übernehmen auf Wunsch auch hier die Beantragung für einen rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid für Sie und überwachen alle Fristen. Mit einem Vollstreckungsbescheid bekommen Sie das Recht Ihre Forderungen durch einen Gerichtsvollzieher geltend zu machen.

Der Schuldner legt Widerspruch ein.
In diesem Fall können Sie auswählen, ob Sie nichts weiter unternehmen wollen, ansonsten kommt es zu einem „gewöhnlichen Prozess“. Das Verfahren findet vor dem zuständigen Gericht statt. In der Regel fordert Sie jetzt das Gericht auf, Ihren Anspruch gegenüber dem Schuldner zu erläutern. 

Schritt 4: Vollstreckungsbescheid beantragen

Bei Mahnbescheid24 haben Sie die Möglichkeit, direkt beim Beantragen des Mahnbescheides auch die etwaige Beantragung des Vollstreckungsbescheides durch unsere Experten ausführen zu lassen, so verpassen Sie garantiert keine Frist oder scheitern an einem Formfehler.

Informationen zum Vollstreckungsbescheid auf einen Blick

  • Der Vollstreckungsbescheid ermächtigt den Antragssteller, Gehalt, Konten oder Sachwerte zu pfänden.
  • In der Regel lohnt es sich für den Schuldner nur selten Einspruch zu erheben, da dieser mit weiteren Kosten verbunden ist.
  • Wenn der Schuldner 2 Wochen nicht reagiert ist der Vollstreckungsbescheid auf jeden Fall rechtswirksam. Sogar eine ungerechtfertigte Forderung wäre jetzt rechtswirksam.
  • Der Antragssteller bekommt das Recht 30 Jahre lang seine Forderung geltend zu machen.

Mahnbescheid24 bietet Ihnen in allen Szenarien rechtssichere Betreuung und Ausführung. 

Häufige Fragen & Antworten

Mit unserer Hilfe können Sie einfach, sicher und schnell einen Mahnbescheid beantragen und dadurch Ihre rechtmäßigen Ansprüche durchsetzen. Wenn Sie die Antragsstellung in unsere Hände legen, dann haben Sie nicht nur weniger Arbeit, sondern vermeiden auch unnötige Fehler bei der Stellung des Antrags.

Sollte das Mahnverfahren erfolgreich sein, müssen die Kosten für den Mahnbescheid durch den Schuldner getragen werden. Eine Entscheidung für ein Mahnverfahren Online bringt zudem einen weiteren Vorteil mit sich. Denn Sie erhalten Zugang zu einer Online-Akte, in welcher Sie den Status den Mahnverfahrens jederzeit einsehen können und alle im Zusammenhang mit dem Mahnverfahren stehenden Dokumente unkompliziert abrufen können.

Finden Sie sich nicht damit ab, dass Ihr Schuldner seine Rechnung nicht begleicht, sondern legen Sie das Mahnverfahren Online stattdessen in fachkundige Hände. Die Korrespondenz mit den Gerichten nehmen wir Ihnen gerne ab und auch umständliche Formulare müssen Sie durch das Online Mahnverfahren nicht ausfüllen, um an Ihren Titel zu kommen!

Im ersten Schritt des Online Mahnverfahrens können Sie die offene Rechnung oder Forderung ganz unkompliziert per Upload hochladen oder die Daten dieser offenen Rechnung manuell in das dafür vorgesehene Formular eingeben. Doch keine Angst, das betreffende Formular ist nicht schwer zu verstehen und die Eingabe kann schnell erledigt werden. Hinzu kommen noch Ihre persönlichen Daten und schon können sich unsere Experten ans Werk machen.

Alles Weitere übernehmen unsere Mahnverfahren Profis und sorgen dafür, dass Ihr Mahnantrag schnellst möglichst und fristgerecht beim zuständigen Mahngericht gestellt wird. Innerhalb von 24 Stunden können wir die Antragsstellung für Sie erledigen.

Im letzten Schritt Ihres Online Mahnverfahrens wird Ihre Forderung dann durchgesetzt. Dies geschieht, indem Sie einen rechtswirksamen Titel erhalten, mit welchem Sie Ihre Forderung geltend machen und diese innerhalb der nächsten 30 Jahren vollstrecken können.

Insgesamt hat die Dateneingabe, mit der Sie Ihr Mahnverfahren Online einleiten können, lediglich eine Dauer von 2 Minuten. Alternativ können Sie die betreffende Rechnung natürlich auch ganz einfach bei uns hochladen. Auf diese Weise haben Sie noch weniger Arbeit.

Bevor Sie Ihre Daten bei uns hochladen oder das entsprechende Formular ausfüllen, sollten Sie kurz überprüfen, ob Sie die Voraussetzungen für die Beantragung eines Mahnbescheids erfüllen. So müssen Sie eine Geldforderung innehaben, für welche die Gegenleistung bereits erbracht wurde. Zudem muss der Anspruch fällig sein, die Frist zur Zahlung der Rechnung also bereits abgelaufen sein.

Außerdem muss der Schuldner eine Mahnung mit einer erneuten Zahlungsaufforderung sowie einer angemessenen Fristsetzung erhalten haben, damit Sie Ihre Ansprüche durch einen Mahnbescheid geltend machen können. Selbstverständlich darf die Zahlung der noch offenen Rechnung nicht von weiteren Leistungen ihrerseits abhängig sein. Damit Ihr Anspruch gegen den Schuldner auch durchsetzbar ist, muss er natürlich bewiesen werden können. Rechnungen, Zahlungserinnerungen und Mahnungen sollten daher in schriftlicher Form vorliegen.

Sind Ihre bisherigen Versuche Ihren Schuldner zur Zahlung zu bewegen im Sande verlaufen und Sie scheuen sich davor langwierige Gerichtsprozesse zu führen? Dann könnte das Mahnverfahren Online der richtige Weg sein, um doch noch zu Ihrem Recht zu kommen.

Es gibt viele Gründe die dafür sprechen, das Mahnverfahren Online zu nutzen. Seit dem 1. Dezember 2008 gilt, dass ein Mahnbescheid nur noch in einer maschinell lesbaren Form übermittelt werden muss. Empfänger des Mahnbescheids ist das Zentrale Mahngericht.

Gegenüber einem klassischen Mahnbescheid können Sie durch ein Mahnverfahren Online nicht nur Zeit sparen, sondern haben auch wesentlich weniger Arbeit. Mussten früher noch unzählige Formulare beschafft und ausgefüllt werden, so können Sie heute den Mahnbescheid durch ein Mahnverfahren Online durch nur wenige Klicks in Gang setzen. Natürlich immer unter der Prämisse, dass Sie die grundsätzlichen Voraussetzungen für ein erfolgreiches Mahnverfahren erfüllen, also eine rechtmäßige Forderung innehaben.

Wenn Sie das Mahnverfahren Online nutzen und uns damit beauftragen Ihre Forderung für Sie durchzusetzen, dann können Sie von einigen Vorteilen profitieren. Laien begehen aus Unwissenheit nicht selten Fehler bei der Antragsstellung Ihres Mahnbescheids und verlieren dadurch wertvolle Zeit. Wenn Sie die Antragsstellung jedoch uns überlassen, wird sich ein fachkundiges Team mit Ihrem Fall befassen und Ihnen den lästigen „Papierkram“ abnehmen. Wir haben alle wichtigen Fristen für Sie im Blick und werden Sie während des gesamten Mahnverfahrens begleiten.

Damit Ihr Mahnverfahren Online auch tatsächlich zielführend ist, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zu diesen Voraussetzungen zählt unter anderem, dass die betreffende Forderung gültig und fällig sein und der Schuldner muss sich außerdem im Zahlungsverzug befinden. Der Schuldner befindet sich jedoch nur dann im Zahlungsverzug, wenn der säumige Schuldner korrekt abgemahnt wurde.

Ist die erste Frist zur Begleichung der Rechnung abgelaufen, sollten Sie dem Schuldner zunächst eine schriftliche Zahlungserinnerung zukommen lassen. Erhalten Sie auf diese Zahlungserinnerung auch nach einer angemessenen Frist keine Reaktion, dann folgt die erste Mahnung. Bei dieser sollten Sie, auch im Hinblick auf einen eventuell später folgenden Mahnbescheid, besonderen Wert auf die korrekten Formalien legen.

Enthalten sollte die Mahnung also:

  • das Datum der Mahnung sowie das Datum der ursprünglichen Rechnung sowie die Rechnungsnummer
  • den Grund der Forderung sowie den genau bezifferten offenen Rechnungsbetrag inklusive hinzukommender Mahnkosten
  • das neue Zahlungsziel (eine Frist von zwei Wochen ist üblich)
  • die Folgen, welche ein Nichtzahlung für den Kunden haben könnte
  • selbstverständlich müssen Daten wie die korrekte Bankverbindung und Ihr Name bzw. der Name Ihrer Firma korrekt angegeben werden

 

Damit Sie in einem späteren Verfahren auch beweisen können, dass der Schuldner die Mahnung auch tatsächlich erhalten hat, empfiehlt sich die postalische Versendung der Mahnung per Einschreiben mit Rückschein.

Vielfach stellt sich für Gläubiger außerdem die Frage, wie oft sie ihren Kunden anmahnen müssen. Um ein Mahnverfahren Online einzuleiten, reicht eine korrekt ausgeführte Mahnung bereits aus. In vielen Unternehmen ist es jedoch üblich, den Kunden dreimal förmlich anzumahnen.

Der Mahnbescheid kann natürlich erst dann beantragt werden, wenn die letzte gesetzte Zahlungsfrist erfolglos verstrichen ist.
Haben Sie sich dann dafür entschieden das Mahnverfahren Online mit unserer Hilfe durchzuführen und haben Sie das dafür vorgesehene Formular ausgefüllt oder Ihre Rechnung hochgeladen, dann werden wir innerhalb eines Tages den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides bearbeiten. Wurde der Mahnbescheid ausgestellt, wird das für Sie zuständige Mahngericht einen Mahnbescheid an den betreffenden Schuldner verschicken.

Grundsätzlich gibt es drei verschiedene Szenarien, die nach der Zustellung des Mahnbescheids beim Schuldner eintreten könnten. Zum einen könnte der Schuldner durch den Mahnbescheid so eingeschüchtert sein, dass er sämtliche noch offene Forderungen begleicht. In diesem Fall muss er übrigens auch die Kosten des Mahnverfahrens tragen.

Alternativ kann es passieren, dass der Schuldner keinerlei Reaktion auf den Mahnbescheid zeigt und auch nicht zahlt. In diesem Szenario müssen Sie mindestens zwei Wochen nach erfolgreicher Zustellung des Bescheids abwarten und können dann einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Ein Vollstreckungsbescheid erlaubt es Ihnen, Ihre Forderung durch einen Gerichtsvollzieher vollstrecken zu lassen. Beachten sollten Sie jedoch, dass Sie maximal 6 Monate mit der Beantragung solch eines Vollstreckungsbescheides warten können.

Die dritte Reaktion des Schuldners auf den Erhalt des Mahnbescheids kann sein, dass dieser Widerspruch einlegt. Das bedeutet, dass der Schuldner die von Ihnen gemachten Angaben in Gänze oder in Teilen bestreitet. An dieser Stelle müssen Sie sich erneut entscheiden. Möchten Sie die Sache auf sich beruhen lassen oder streben Sie einen Gerichtsprozess an? In einen solchen ginge die Angelegenheit dann über. Vor dem Richter müssen Sie Ihre Angaben dann belegen.

In Deutschland gibt es nur noch das so genannte automatisierte, zentrale Mahnverfahren. Das früher genutzte „manuelle und dezentrale Verfahren“ beim örtlichen Amtsgericht gibt es nicht mehr. Zuständig für Ihr Mahnverfahren ist demnach immer das zentrale Mahngericht des Bundeslandes, in dem Sie wohnen. Welches das ist, zeigt unsere Übersicht.

Generell eignet sich der Online Mahnbescheid optimal für Streitfälle mit klarem Sachverhalt. Auf diese rechtliche Einschränkung sollten Sie vorab jedoch trotzdem Acht geben: Wenn sich Ihr Schuldner nicht in Deutschland befindet, sollten Sie über ein Klageverfahren und rechtlichen Beistand nachdenken. Kontaktieren Sie uns in einem solchen Fall vorab telefonisch.

Das gerichtliche Mahnverfahren ist Ihre Möglichkeit einer einfachen, schnellen und kostengünstigen Titulierung Ihrer Forderungen. Mit dem Online Mahnbescheid erwirken Sie einen vollstreckbaren Titel und sichern Ihre Ansprüche und Forderungen rechtssicher gegen die Verjährung.

Seit dem 1. Dezember 2008 muss der Mahnbescheid online dem Zentralen Mahngericht in einer nur maschinell lesbaren Form übermittelt werden.

Den Mahnbescheid online zu stellen ist aus mehrerlei Hinsicht sinnvoll.

Im Gegensatz zum herkömmlichen Mahnbescheid mit umständlichen Formularen, die sie zunächst kaufen müssen, sparen Sie beim Mahnbescheid online ganz erheblich an Zeit und Wegen.

Wenn Sie sich entschieden haben Ihren Schuldner einen Mahnbescheid Online zu übermitteln, sollten Sie auf ein paar wenige Punkte Rücksicht nehmen, damit Ihr Mahnbescheid auch Erfolg hat. Mehr dazu erfahren Sie hier: Voraussetzungen für ein Mahnverfahren 

Wenn Sie Ihren Mahnbescheid online über uns in die Wege leiten genießen Sie einige Vorteile und sparen sich viel Arbeit. Nie wieder Fehler im Antrag, ein erfahrener und spezialisierter Anwalt kümmert sich um Ihren Fall, kein Papierkram und Antragsstellung innerhalb von 24h. Sie verpassen nie wieder eine Frist und haben stets einen Partner an der Seite, der das gesamte Verfahren für Sie übernimmt.

Wir halten auf unserem Portal viele wichtige Informationen zum dem Thema Mahnbescheid online für Sie bereit.

Welche Kosten entstehen bei einem Mahnverfahren online?

Bei einem Mahnverfahren fallen Gerichts- und Anwaltskosten an. Die Höhe der Mahnbescheid Kosten richtet sich nach dem Betrag der Forderung. Bei einer offenen Forderung von bis zu 1000€, werden beispielsweise 32€ Gerichtskosten fällig. In der Regel trägt der Schuldner die gesamten Kosten des Mahnbescheides, Sie gehen jedoch in Vorleistung. Der Mahnbescheid ist also in vielen Fällen völlig kostenfrei für Sie. Es gibt jedoch auch Fälle bei denen Sie auf den Kosten sitzen bleiben. Wir haben für die Transparenz aller anfallenden Kosten 3 übersichtliche Tabellen für Sie angelegt:

Richtig! Wir kümmern uns um den gesamten Fortgang des gerichtlichen Verfahrens. Wir prüfen Ihre Daten und stellen den Mahnantrag beim richtigen Gericht

Richtig! Im Mahnverfahren erfolgt keine Begründung des Anspruchs. Hier finden Sie mehr Informationen zu den Voraussetzungen eines Online Mahnverfahrens.

Dies ist ohne Frage zulässig. Es könnten sich hier lediglich die Frage der Kosten stellen. Die Kosten des Mahnverfahrens sind ein sog. klassischer Verzugsschaden. Das bedeutet, dass der Schuldner sich zunächst im Verzug befunden haben muss. Verzug tritt grundsätzlich ein, wenn die Leistung voll erbracht wurde und ein Datum zur Gegenleistung (also die Zahlung durch den Schuldner) festgelegt wurde und diese Frist überschritten wurde. Man muss grundsätzlich erstmal unterscheiden um welche Art von Anspruch es sich handelt:

 

Schadensersatzansprüche sind in der Regel sofort fällig, weshalb auch die Kosten des Mahnverfahrens in der Regel dem Gegner aufzuerlegen sind.

Ist zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bereits eine Frist zur Zahlung vereinbart (klassisch hier der Mietvertrag –bis zum 3. Werktag eines Monats-) so tritt mit Ablauf der Frist Schuldnerverzug ein. Somit wären auch die Kosten dem Schuldner aufzuerlegen.

Wenn Sie eine Rechnung gestellt haben, setzen Sie in der Regel eine Zahlungsfrist fest. Zahlt der Schuldner nicht fristgerecht tritt ebenfalls Verzug ein und die Kosten sind vom Schuldner zu tragen.

Sollte keine Frist vereinbart sein, so muss eine Mahnung mit Fristsetzung erfolgen, welche eindeutig und unmissverständlich für den Schuldner ist. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist hat der Schuldner wiederum die Kosten zu tragen.

Wichtig ist darüber hinaus auch die Beweisbarkeit der Fristsetzung, z.B. per eingeschriebenen Brief oder Telefax.

Nein, zumindest nicht direkt durch das Mahnverfahren. Einen Eintrag bei Auskunfteien würde der Schuldner erst im Falle einer, dem Mahnverfahren nachgelagerten, Vollstreckung erhalten.

Der Mindestbetrag für ein gerichtliches Mahnverfahren beträgt 0,01 €. Wie sich die Kosten bei einem hohen Schuldbetrag entwickeln erfahren Sie unter: Mahnverfahren Kosten

Es spielen zwei wesentliche Fristen eine Rolle. Sowohl gegen den Mahnbescheid als auch gegen den Vollstreckungsbescheid stehen dem Schuldner Rechtsmittel zur Verfügung:

  • Widerspruch gegen den Mahnbescheid = 14 Tage ab Zustellung
  • Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid = 14 Tage ab Zustellung

Das kommt sehr darauf an, wie sich der Schuldner verhält.

Zahlt der Schuldner hat sich die Sache erledigt.

Zahlt der Schuldner nicht und widerspricht auch nicht, kann der Vollstreckungsbescheid beantragt werden.

Legt der Schuldner Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, so können Sie als Gläubiger sich entweder dafür entscheiden die Sache auf sich beruhen zu lassen und somit auch keine weiteren Kosten entstehen zu lassen oder Sie können den Anspruch ansonsten gerichtlich begründen.

Vertrauen auch Sie Mahnbescheid24, welches von der Rechtsanwaltskanzlei Schiller betrieben wird. Wir haben jahrelange Erfahrung im Bereich des anwaltlichen Forderungsmanagements, welches einen Kernbereich unsere Kanzleitätigkeit ausmacht. Dementsprechend haben wir hervorragend ausgebildete Anwälte in unserem Team. Wir haben schon Unsummen an Außenständen für unsere Mandanten realisiert bekommen und haben unzählige Mandate abgeschlossen. Für unsere Kunden haben wir mit dem Portal Mahnbescheid24 die Möglichkeit eingerichtet noch sicherer und einfacher Mahnbescheide online zu beantragen.

Legen Sie Ihre Forderungen in die richtigen Hände.

Mit einem Mahnverfahren Online schnell und kostengünstig die eigenen Ansprüche sichern!

Aus Angst vor zu viel Ärger oder Papierkram schrecken viele Menschen davor zurück, Ihre offenen Forderungen gerichtlich geltend zu machen.

Mit einem Mahnverfahren Online kann ein gerichtliches Mahnverfahren jedoch schnell und vor allen Dingen unkompliziert durch uns in die Wege geleitet werden.

Sie müssen lediglich einige Daten eingeben und wir prüfen, ob diese die Voraussetzungen für einen erfolgversprechenden Mahnbescheid erfüllen.

Innerhalb kürzester Zeit werden wir beim Zentralen Mahngericht einen Mahnbescheid für Sie beantragen und sind während des gesamten Mahnverfahrens an Ihrer Seite. Sie sparen viel Zeit, Geld und Nerven, wenn Sie das Mahnverfahren Online in unsere Hände geben.

Verzichten Sie nicht auf Ihr Geld und entscheiden Sie sich für die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens durch das unkomplizierte Mahnverfahren Online.

Prüfen Sie, ob Sie die Voraussetzungen für die Beantragung eines Mahnbescheids erfüllen und senden Sie uns Ihre Daten!

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