Mahnbescheid Kosten

Das kostet ein Mahnbescheid im Detail

Für den Mahnbescheid fallen Gerichts- und Anwaltskosten an. Die Höhe der Mahnbescheid Kosten richtet sich nach der Höhe der Forderung. Bei einer offenen Forderung von bis zu 1000 €, werden 36 € Gerichtskosten fällig. In der Regel trägt der Schuldner die Kosten des Mahnbescheides, Sie strecken aber in der Regel vor. Der Mahnbescheid ist also in vielen Fällen völlig kostenfrei für Sie – dazu mehr im nächsten Abschnitt. Damit Sie einen vollständigen Blick auf mögliche Kosten bekommen, haben wir ausführliche Tabellen für Sie angelegt:

Wir sind bekannt aus

Wer trägt die Kosten bei einem Mahnbescheid?

Grundsätzlich hat der Schuldner die gesamten Kosten des Verfahrens zu tragen. Dies ist der Fall in folgenden Konstellationen:

  • Der Schuldner akzeptiert den Mahnbescheid und gleicht die offene Forderung inklusive der Mahnbescheids- und Gerichtskosten aus. Das ist der optimale Fall! Er tritt bei uns innerhalb der ersten 2 Wochen ein. Sie haben so gut wie keinen Aufwand und keine Kosten.

 

  • Der Schuldner unternimmt nichts gegen den Mahnbescheid, sowie den darauffolgenden Vollstreckungsbescheid. Er legt also nicht das Rechtsmittel des Widerspruchs oder des Einspruchs ein. In diesem Fall werden die Mahnbescheid Kosten (Gerichts- und Anwaltskosten) im Vollstreckungsbescheid tituliert. Der Schuldner hat also auch diese Kosten zu tragen.

 

Sobald der titulierte Betrag durch den Schuldner beglichen oder notfalls vollstreckt wurde, war unsere Beauftragung somit ebenfalls kostenlos für Sie.

Folgendes Szenario ist auch möglich:

Wenn der Schuldner den Mahnbescheid nicht akzeptiert und fristgerecht Rechtsmittel einlegt, wird das Verfahren in einen Zivilprozess münden. Wenn der Schuldner den Prozess dann gewinnt müssen Sie die gesamten Verfahrens-, Prozess- und Anwaltskosten tragen. Das passiert in der Regel nur, wenn Ihre Forderung nicht rechtens oder nachweisbar ist. Hierzu können wir Sie gerne vorab beraten. Im Falle einer Einlegung eines Rechtsmittels durch den Gegner werden wir die Sache nicht weiter verfolgen. Bei einer etwaigen Weiterverfolgung durch einen anderen Rechtsanwalt fallen Mehrkosten an.

Um Ihre Forderung rechtmäßig zu machen ist ein Mahnbescheid obligatorisch. So haben Sie die Möglichkeit, Ihre Forderung bis zu 30 Jahre zu vollstrecken. Dazu müssen Sie nach oder direkt zum Mahnbescheid, auch einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Die Kosten für den Vollstreckungsbescheid finden Sie in dieser Tabelle.

Der Antragsteller geht in Vorleistung:
Wir müssen Ihnen unsere Kosten nach auftragsgemäßer Beantragung des Mahnbescheids bzw. Mahn- und Vollstreckungsbescheids in Rechnung stellen. Das Mahngericht, so auch wir, können das Risiko des Schuldners nicht mittragen.

Wir rechnen fair und transparent nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ab. Es gibt keine versteckten Kosten wie bei vielen Inkassobüros üblich.

Gerichtskosten für einen Mahnbescheid online

Gegenstandswert

Gerichtskosten

0,01 €

bis

1.000,00 €

36,00 €

1.000,01 €

bis

1.500,00 €

39,00 €

1.500,01 €

bis

2.000,00 €

49,00 €

2.000,01 €

bis

3.000,00 €

59,50 €

3.000,01 €

bis

4.000,00 €

70,00 €

4.000,01 €

bis

5.000,00 €

80,50 €

5.000,01 €

bis

6.000,00 €

91,00 €

6.000,01 €

bis

7.000,00 €

101,50 €

7.000,01 €

bis

8.000,00 €

112,00 €

8.000,01 €

bis

9.000,00 €

122,50 €

9.000,01 €

bis

10.000,00 €

133,00 €

10.000,01 €

bis

13.000,00 €

147,50 €

13.000,01 €

bis

16.000,00 €

162,00 €

16.000,01 €

bis

19.000,00 €

176,50 €

19.000,01 €

bis

22.000,00 €

191,00 €

22.000,01 €

bis

25.000,00 €

205,50 €

25.000,01 €

bis

30.000,00 €

224,50 €

30.000,01 €

bis

35.000,00 €

243,50 €

35.000,01 €

bis

40.000,00 €

262,50 €

40.000,01 €

bis

45.000,00 €

281,50 €

45.000,01 €

bis

50.000,00 €

300,50 €

50.000,01 €

bis

65.000,00 €

366,50 €

65.000,01 €

bis

80.000,00 €

432,50 €

80.000,01 €

bis

95.000,00 €

498,50 €

95.000,01 €

bis

110.000,00 €

564,50 €

Anwaltskosten für einen Mahnbescheid online

Gegenstandswert  

Anwaltskosten

0,01 €

bis

500,00 €

69,64 €

500,01 €

bis

1.000,00 €

125,66 €

1.000,01 €

bis

1.500,00 €

174,93 €

1.500,01 €

bis

2.000,00 €

221,34 €

2.000,01 €

bis

3.000,00 €

287,98 €

3.000,01 €

bis

4.000,00 €

354,62 €

4.000,01 €

bis

5.000,00 €

421,26 €

5.000,01 €

bis

6.000,00 €

487,90 €

6.000,01 €

bis

7.000,00 €

554,54 €

7.000,01 €

bis

8.000,00 €

621,18 €

8.000,01 €

bis

9.000,00 €

687,82 €

9.000,01 €

bis

10.000,00 €

754,46 €

10.000,01 €

bis

13.000,00 €

816,34 €

13.000,01 €

bis

16.000,00 €

878,22 €

16.000,01 €

bis

19.000,00 €

940,10 €

19.000,01 €

bis

22.000,00 €

1.001,98 €

22.000,01 €

bis

25.000,00 €

1.063,86 €

25.000,01 €

bis

30.000,00 €

1.160,25 €

30.000,01 €

bis

35.000,00 €

1.256,64 €

35.000,01 €

bis

40.000,00 €

1.353,03 €

40.000,01 €

bis

45.000,00 €

1.449,42 €

45.000,01 €

bis

50.000,00 €

1.545,81 €

50.000,01 €

bis

65.000,00 €

1.657,67 €

65.000,01 €

bis

80.000,00 €

1.769,53 €

80.000,01 €

bis

95.000,00 €

1.881,39 €

95.000,01 €

bis

110.000,00 €

1.993,25 €

Es handelt sich um Bruttobeträge, inkl. 19% USt., inkl. Kostenpauschale.

Anwaltskosten für einen Vollstreckungsbescheid

Gegenstandswert  

Anwaltskosten

0,01 €

bis

500,00 €

34,99 €

500,01 €

bis

1.000,00 €

62,83 €

1.000,01 €

bis

1.500,00 €

90,68 €

1.500,01 €

bis

2.000,00 €

118,52 €

2.000,01 €

bis

3.000,00 €

155,89 €

3.000,01 €

bis

4.000,00 €

189,21 €

4.000,01 €

bis

5.000,00 €

222,53 €

5.000,01 €

bis

6.000,00 €

255,85 €

6.000,01 €

bis

7.000,00 €

289,17 €

7.000,01 €

bis

8.000,00 €

322,49 €

8.000,01 €

bis

9.000,00 €

355,81 €

9.000,01 €

bis

10.000,00 €

389,13 €

10.000,01 €

bis

13.000,00 €

420,07 €

13.000,01 €

bis

16.000,00 €

451,01 €

16.000,01 €

bis

19.000,00 €

481,95 €

19.000,01 €

bis

22.000,00 €

512,89 €

22.000,01 €

bis

25.000,00 €

543,83 €

25.000,01 €

bis

30.000,00 €

592,03 €

30.000,01 €

bis

35.000,00 €

640,22 €

35.000,01 €

bis

40.000,00 €

688,42 €

40.000,01 €

bis

45.000,00 €

736,61 €

45.000,01 €

bis

50.000,00 €

784,81 €

50.000,01 €

bis

65.000,00 €

840,74 €

65.000,01 €

bis

80.000,00 €

896,67 €

80.000,01 €

bis

95.000,00 €

952,60 €

95.000,01 €

bis

110.000,00 €

1.008,53 €

Es handelt sich um Bruttobeträge, inkl. 19% USt., inkl. Kostenpauschale.

Mahnbescheid Kosten – Das kommt auf Sie zu!

Wie bereits erwähnt, setzen sich die Mahnbescheid Kosten aus den gesetzlichen Gerichts- sowie Anwaltskosten zusammen. Diese Kosten lassen sich dem Gerichtskostengesetz (GKG) sowie dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) entnehmen. Sie sind gegenstands- bzw. streitwertabhängig, d.h. deren Höhe ist abhängig von der Höhe der von Ihnen geltend gemachten Forderung. Dies bedeutet, je höher die verfolgte Forderung ist, desto höher sind auch die Kosten für den Mahnbescheid Zwar sind die Kosten für das Mahnverfahren im Erfolgsfall von dem Schuldner zu tragen, jedoch muss der Gläubiger entsprechend dem allgemeinen zivilrechtlichen Grundsatz hiermit in Vorleistung treten.

Wie setzen sich die Kosten für den Mahnbescheid zusammen?

Mann rechnet und zählt Geld für Mahnbescheid Kosten

Das gerichtliche Mahnverfahren wurde geschaffen, um Geldforderungen schnell und vereinfacht durchzusetzen. Hierdurch kann ein Mahn- und Vollstreckungsbescheid (vollstreckungsfähiger Titel) mittels eines gerichtlichen Verfahrens erwirkt werden und zwar ohne die Durchführung eines langwierigen, streitigen Klageverfahrens. Für die Beantragung eines Mahn- und Vollstreckungsbescheides entstehen – wie für alle gerichtlichen Verfahren – Kosten in Form der jeweiligen gesetzlichen Gerichts- als auch Anwaltskosten.

In Bezug auf die Mahnbescheid Kosten gilt es zu wissen, dass für den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides Kosten für das Gericht in Höhe einer 0,5 Gebühr auf den betreffenden Streitwert entstehen. Es werden jedoch stets mindestens 36 Euro erhoben.

Fällig werden die Gerichtskosten für den Mahnbescheid online bereits mit dem Eingang des Antrags beim zuständigen Mahngericht. Dies bedeutet, dass sofern der Mahnbescheidsantrag noch vor dessen Erlass durch das Gericht wieder zurückgenommen wird, die angefallenen Gerichtsgebühren dennoch beglichen werden müssen.

Wie bereits erwähnt, muss der Gläubiger für die Kosten des Mahnbescheids in Vorleistung treten. Diese Kosten können jedoch gegenüber dem Schuldner in Form eines Erstattungsanspruches bzw. unter dem Gesichtspunkt des Verzugsschadens im Mahnverfahren mit geltend gemacht werden. Gleiches gilt für weitere Kosten, die durch den Versuch des Eintreibens der Forderung entstanden sind, etwa vorherige Mahnkosten. Legt der Schuldner Widerspruch gegen den Mahnbescheid bzw. Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid ein, können durch das dann durchzuführende streitige Verfahren noch weitere Kosten entstehen.

Was nun die konkrete Höhe der Gerichtskosten für den Mahnbescheid betrifft, so sind diese wie angeführt stets abhängig von der Höhe der geltend gemachten Forderung. Die Höhe der Forderung wird in diesem Zusammenhang auch als Streitwert oder als Gegenstandswert bezeichnet. Bewegt sich die offene Forderung im Bereich zwischen 0 und 1000 Euro, dann liegen die Gerichtskosten bei 36,00 Euro. Erhöht sich der Gegenstandswert, dann steigen auch die Gerichtskosten. Liegt der Wert einer Forderung beispielsweise zwischen 1500,01 und 2000,00 Euro, dann betragen die Gerichtskosten 49 Euro.
Bei einer höheren Forderung, die zwischen 10.000,01 und 13.000,00 Euro liegt, müssen zunächst 147,50 Euro an die Gerichtskasse gezahlt werden. Forderungen, die einen Wert von 95.000,01 bis 110.000 Euro aufweisen, ergeben am Ende Gerichtskosten in Höhe von 564, 50 Euro.

Welchen Anteil haben die Anwaltskosten im Rahmen der Mahnbescheid Kosten?

Grundsätzlich kann ein Mahnbescheid von jeder Privatperson selbst beantragt werden. In vielen Fällen ist es aber sinnvoll, dennoch einen Experten für die Beantragung des Mahnbescheids hinzuzuziehen, da sich bei der Antragstellung rechtliche Fragen ergeben und Fehler hierbei zu einer Nichtdurchsetzbarkeit der Forderung führen können. Bei der Beantragung eines Mahnbescheid Online erhalten Sie umfassende Unterstützung bei Ihrer Antragsstellung und haben dadurch keinerlei Aufwand mit der Geltendmachung Ihrer Forderungen.

Im Vergleich zu einer klageweisen Geltendmachung Ihrer Forderung ist die Beantragung eines Mahnbescheids in jedem Fall die günstigere Alternative. Wie bereits ausgeführt, beinhalten die Kosten für einen Mahnbescheid auch diejenigen Kosten für einen Rechtsanwalt, dass dieser Ihren Mahnantrag bearbeitet und diesen in Ihrem Namen, online oder auf anderem Wege, für Sie beim zuständigen Mahngericht einreicht und das Verfahren betreut.

Die Höhe der Rechtsanwaltsvergütung in Bezug auf die Mahnbescheid Kosten errechnet sich durch den Ansatz einer 1,0 Gebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) für das Einreichen des Mahnantrags. Mindestens müssen jedoch stets 49,00 Euro bezahlt werden. Zu den Kosten für den Mahnbescheid kommt außerdem eine weitere 0,5 Gebühr für Ihren Rechtsanwalt hinzu, mindestens jedoch 24,50 Euro, wenn es zum Erlass eines Vollstreckungsbescheides kommt. Wie hoch diese Gebühren im Einzelnen ausfallen, richtet sich wie bereits beschrieben nach dem Streitwert (also der Höhe der im konkreten Fall geltend gemachten Forderung).

Somit würde die Höhe der Rechtsanwaltsvergütung in Bezug auf die Mahnbescheid Kosten bei einem Gegenstandswert von 0,01 bis 500 Euro bei 69,64 Euro liegen. Beträgt die Forderung und somit auch der Gegenstandswert z.B. 4000,01 bis 5000,00 Euro, dann würden die Anwaltskosten bei 421,26 Euro liegen. Diese Beträge sind Bruttobeträge und eventuell anfallende Kostenpauschalen sind bereits eingerechnet. Eine Auslagenpauschale gemäß VV 7002 RVG kann zudem ebenfalls entstehen. Diese Auslagenpauschale darf insgesamt jedoch höchstens 20,00 Euro betragen sowie maximal 20 Prozent der Gebühren ausmachen.

Trotz der anfallenden Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts kann es sich lohnen, bei der Geltendmachung Ihrer Forderungen auf einen Experten zu setzen. Denn das Team von Mahnbescheid24 hat jahrelange Erfahrung damit Mahnbescheide zu beantragen und passende Strategien für jede Ausgangslage zur Hand. Eine schnelle und souveräne Kommunikation mit den Gerichten und Schuldnern zählt ebenfalls zu den Vorteilen der Rechtsanwaltsbeauftragung im Rahmen eines Mahnverfahrens.

Warum sich die Einleitung eines Mahnverfahrens in finanzieller Hinsicht lohnen kann

Zwar fallen für die Beantragung eines Mahnbescheids Kosten an, doch sind diese wesentlich geringer als die Kosten für die Durchführung eines Klageverfahrens. Die Gerichtskosten für einen Mahnbescheid belaufen sich auf eine 0,5 Gebühr auf den Gebührenwert. Bei einem gerichtlichen Klageverfahren werden in der Regel 3,0 Gebühren auf den Gebührenwert in Anrechnung gebracht. Zudem sind die auch die Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts mit dem Mahnverfahren im Gegensatz zur Durchführung eines Klageverfahrens weitaus geringer.

So kann der Anwalt für seine Tätigkeit zur  Beantragung des Mahnbescheids und das Einreichen des Antrags eine 1,0 Gebühr sowie ggf. für den Erlass des Vollstreckungsbescheides eine weitere 0,5 Gebühr geltend machen. Im Rahmen eines gerichtlichen Klageverfahrens wäre bereits für die Klageerhebung eine 1,3 Gebühr zu entrichten. Wird dann im weiteren Verlauf des Verfahrens eine mündliche Verhandlung angesetzt, wird hierfür eine weitere 1,2 Gebühr fällig. Zusätzlich können zudem noch weitere Kosten, etwa für Auslagen (bspw. Ortsabwesenheit, Fahrtkosten) und die Umsatzsteuer hinzukommen.

Somit ist das Mahnverfahren in mehrfacher Hinsicht lohnenswert. Im Gegensatz zu dem Klageverfahren handelt es sich um die schnellere, kostengünstigere Alternative.

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Mit Mahnbescheid24 können Sie schnell und einfach Ihren Mahnbescheid online beantragen. Unsere 24 Stunden-Garantie zur Antragsstellung und Überwachung des gesamten Verfahrens, sorgt für eine schnelle Abwicklung. Sollten Sie dennoch Fragen zu der Online-Beantragung Ihres Mahnbescheids haben, sind wir für Sie da.

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