Mahnbescheid Voraussetzungen:
Was für einen erfolgreichen Mahnbescheid gegeben sein sollte.
Voraussetzungen für einen Mahnbescheid
Die Mahnbescheid Voraussetzungen sind an einige wenige Gegebenheiten geknüpft, die aber für Erfolg unbedingt vorliegen sollten.
Geldforderung
- Dienstleistungsverträge
- Handwerkerleistung
- Warenlieferung
- Werkverträge
- Werklieferungsverträge
- Kaufverträge
- Mietkosten
- Schadensersätze jeglicher Art
- Darlehensrückzahlungen
- Ärztliche oder zahnärztliche Leistungen
- Tierärztliche Leistung
- Maklerlohn
- Speditionskosten
- Frachtkosten
- Geschäftsbesorgungen
- Unterhaltsrückstände
- Heimunterbringungen
- Hotelkosten
- Lagerkosten
- Leasing/Mietkäufe
- Lehrgangs-/Unterrichtskosten
- Pacht
- Reparaturleistungen
- Zinsrückstände
Gegenleistung erbracht
Damit eine Forderung im Mahnverfahren durchgesetzt werden kann, muss die Gegenleistung bereits erbracht sein. D.h. Sie müssen Ihren vereinbarten Teil des Vertrages bereits erfüllt haben. Dies gilt in der Regel nicht bei Schadensersatzansprüchen.
Anspruch ist fällig
Die Fälligkeit eines Anspruchs leitet sich im allgemeinen aus dem § 271 BGB ab. Sie müssen den Anspruch schon fordern dürfen. Wenn Sie beispielsweise eine vertragliche Grundlage haben in der geregelt ist, ab wann Sie die Zahlung fordern dürfen, dann können Sie keinen Mahnbescheid schon vor diesem Zeitpunkt beantragen.
Anspruch berechtigt & beweisbar
Die Forderung sollte unbedingt voll berechtigt und beweisbar sein. Falls der Schuldner Widerspruch oder Einspruch einlegt muss die Forderung vor Gericht mit tauglichen Beweismitteln darzulegen sein, da der Prozess ansonsten verloren ginge.
Mahnung beweisbar
Der Zugang Ihrer Mahnung beim Schuldner muss beweisbar sein. Der Schuldner könnte sonst behaupten, dass er keine Rechnung oder Mahnung erhalten habe. Dies hätte zur Folge, dass Sie für den Zugang der Mahnung beweisbelastet wären. Gelingt dieser Beweis nicht, bleiben Sie auf den Nebenkosten (Anwalts- und Gerichtskosten) sitzen. Beispiele für beweisbare Zugänge sind: Einschreiben, Bote, Gerichtsvollzieherzustellung oder wenn der Schuldner auf Ihre Rechnung oder Mahnung geantwortet und auf diese Bezug genommen hat. Dann sind die Mahnbescheid Voraussetzungen gegeben.
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