Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Verbraucherinformationen

Stand: 01/2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Verbraucherinformationen im Rahmen von Verträgen, die über die Website www.mahnbescheid24.online zwischen der Kanzlei Schiller, Rechtsanwalt Sascha Schiller, Am Tabakquartier 50, 28197 Bremen – im Folgenden „Anbieter“ – und dem Mandanten – im Folgenden „Mandant“ – geschlossen werden.

§ 1 Geltungsbereich und allgemeine Hinweise

(1) Vorbehaltlich individueller Absprachen und Vereinbarungen, die Vorrang vor diesen AGB haben, gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Anbieter und dem Mandanten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Soweit nichts anderes vereinbart, wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Mandanten widersprochen.

(2) Der Mandant ist Verbraucher, soweit er den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Hinweis nach § 49b V Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)

Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Höhe der zu erhebenden Gebühren nach dem Gegenstandswert richtet, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt und soweit keine Vergütungsvereinbarung für diesen Fall getroffen wurde. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass er die Kosten des Mandats trägt, falls keine Deckungszusage durch seine Rechtschutzversicherung erfolgt.

§ 3 Vertragsschluss und Vollmachtserteilung

(1) Der Vertrag kommt zustande mit der Kanzlei Schiller, Rechtsanwalt Sascha Schiller, Am Tabakquartier 50, 28197 Bremen

(2) Der Mandant erteilt dem Anbieter Vollmacht für die Betreibung des gerichtlichen Mahnverfahrens. Dazu beantragt der Anbieter namens und in Vollmacht des Mandanten einen gerichtlichen Mahn- als auch ggf. einen Vollstreckungsbescheid bei dem zuständigen Mahngericht. Der Antrag wird nach den im Rahmen der Beauftragung gemachten Angaben des Mandanten für diesen bei dem zuständigen zentralen Mahngericht gestellt.

(3) Das Mandatsverhältnis kommt nur zustande, wenn der Anbieter den Auftrag angenommen hat. Soweit dem Auftrag eine Konditionenanfrage im Fernabsatz vorausgegangen ist, kommt der Vertrag zustande, indem der Anbieter ein Angebot zusendet, dass der Interessent durch Übersendung der geforderten Bestätigung(en) und ggfs. geforderten Vollmacht annimmt.

(4) Mit Erteilung des Auftrags versichert der Mandant, dass die Voraussetzungen für die Beantragung des Mahnbescheids vorliegen (diese können hier eingesehen werden).

(5) Mit Erteilung des Auftrags versichert der Mandant, dass er über die entstehenden Kosten aufgeklärt wurde und die Kostenübersicht (diese kann hier eingesehen werden) gelesen und verstanden hat.

§ 4 Vertragsgegenstand, Mitwirkungspflichten des Mandanten

(1) Der Anbieter wird für eine weitere Tätigkeit als die in § 3 (2) genannte, nicht beauftragt. Das Mandatsverhältnis umfasst somit ausschließlich die in § 3 (2) genannte Tätigkeit. Darüber hinausgehende Tätigkeiten (z.B. die Anspruchsbegründung bei einem Widerspruch gegen den Mahnbescheid oder dem Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid durch die Gegenseite) schuldet der Anbieter nicht. Weiter widerspricht der Anbieter rein vorsorglich ausdrücklich einer weiteren Tätigkeit (gerichtliche Fortführung des Verfahrens), welche über das Mahnverfahren an sich hinausgeht.

(2) Der Mandant ist verpflichtet, alle bei der Datenaufnahme im dafür vorgesehenen Formular als Pflichtfelder gekennzeichneten Felder korrekt und vollständig ausfüllen. Falsche Angaben oder Pseudonyme sind nicht gestattet. Eine spätere Korrektur oder Ergänzung der Angaben durch den Kunden sind nicht möglich.

(3) Die Korrespondenzsprache mit ausländischen Mandanten ist Deutsch. Die Haftung für Übersetzungsfehler wird ausgeschlossen. Unberührt bleibt die Haftung des beauftragten Anbieters oder seiner Erfüllungsgehilfen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(4) Der Mandant ist verpflichtet über Zahlungseingänge auf dem eigenen Konto den Anbieter unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Für jegliche Schäden, die aus einer zu späten Mitteilung eines Zahlungseinganges resultieren, haftet der Mandant selbst.

(5) Der Mandant erteilt weiterhin die Befugnis Zustellungen zu bewirken und entgegenzunehmen, Rechtsmittel einzulegen, zurückzunehmen oder den Rechtsstreit oder außergerichtliche Verhandlungen durch Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis zu erledigen, sowie Geld, Wertsachen und Urkunden, insbesondere auch den Streitgegenstand und die von dem Gegner, von der Justizkasse oder von sonstigen Stellen zu erstattenden Beträge, entgegenzunehmen.

§ 5 Abtretung von Ansprüchen

Die Kostenerstattungsansprüche und sonstigen Ansprüche des Mandanten gegenüber dem Gegner, der Justizkasse oder anderen erstattungspflichtigen Dritten werden in Höhe der Kostenansprüche des Rechtsanwalts an diesen abgetreten, mit der Ermächtigung, diese Abtretung dem Zahlungspflichtigen mitzuteilen. Von den Beschränkungen des § 181 BGB sind die Rechtsanwälte befreit.

§ 6 Kosten

(1) Der Anbieter rechnet nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab.

(2) Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass nach aktuellster Auffassung des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen die Rechtsanwaltskosten für das Mahnverfahren vollständig auf die Rechtsanwaltskosten des Folgeanwalts in einem nachgelagerten Kostenfestsetzungsverfahren angerechnet werden. Dieser Hinweis ist lediglich für Mandanten von Bedeutung, in deren Fall ein Rechtsmittel durch die Gegenseite im Mahnverfahren eingelegt wird und im Anschluss den weiteren prozessualen Weg gehen. Hier würde es zur Zahlungsverpflichtung des Mandanten gegenüber zwei Anwälten kommen, ohne dass diese (sogar im Falle des vollständigen Obsiegens) vollständig von der Gegenseite zu ersetzen sind.

§ 7 Kommunikation

Fernmündliche Auskünfte und Erklärungen des beauftragten Anbieters sind nur bei schriftlicher Bestätigung verbindlich.

§ 8 Verjährung

(1) Soweit nicht gesetzlich eine kürzere Verjährungsfrist gilt, verjähren die Ansprüche gegen den beauftragten Anbieters 2 Jahre nach Beendigung des Auftrages.

(2) Die Verpflichtung des Anbieters zur Aufbewahrung und Herausgabe von Handakten erlischt zwei Jahre nach Beendigung des Auftrages.

§ 9 Gerichtsstand

Soweit diese Mandatsbedingungen mit vollkaufmännischen Mandanten abgeschlossen werden, ist der Sitz des Anbieters Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem der Vollmacht zugrundeliegenden Rechtsverhältnis.

§ 10 Daten und Mandatsgeheimnis

(1) Die Daten der Mandantschaft werden zur Mandatsbearbeitung elektronisch gespeichert (§ 33 BDSG)

(2) Der Anbieter ist trotz der nachstehenden Hinweise berechtigt, die Kommunikation mit dem Auftraggeber und Dritten per E-Mail zu führen. In diesem Zusammenhang weist er darauf hin, dass die E-Mails Viren
enthalten können, dass andere Internet-Teilnehmer unschwer von dem Inhalt der E-Mails Kenntnis nehmen können und das nicht sichergestellt ist, dass E-Mails tatsächlich von dem Absender stammen, der angegeben ist.
a. Der Mandant erklärt, dass er seine Emails regelmäßig zur Kenntnis nimmt und dass das angegebene Email-Postfach nur von ihm bzw. von Personen seines Vertrauens ausgelesen wird.
b. Eine vollständige Sicherheit der Vertraulichkeit der Kommunikation per Email zwischen Anwalt und Mandant kann aufgrund der Gefahren durch Ausspähen von Daten durch Hacker, Geheimdienste und sonstige
Dritte nicht gewährleistet werden. Eine Verschlüsselung der Emails zwischen Anwalt und Mandant kann gesondert vereinbart und installiert werden, soweit die technischen Voraussetzungen gegeben sind.
c. Der Mandant kann jederzeit der weiteren Email-Kommunikation widersprechen. d. Die vorstehenden Hinweise gelten sinngemäß auch für die Kommunikation per Telefon und Videotelefon (z.B. per skype). Ein
Abhören Dritter von Telefon und Videotelefon kann seitens der Kanzlei nicht ausgeschlossen werden.

(3) Soweit entgegen § 3 (2) eine weitere Tätigkeit durch den Anbieter angenommen wurde, ist dieser berechtigt, zur Terminswahrnehmung bei Gericht einen Terminsvertreter, nur zugelassene Rechtsanwälte, zu beauftragen, der alle wesentlichen Unterlagen zu dem Fall erhält. Weiter ist der Anbieter berechtigt Schreiben und Schriftsätze durch andere zugelassene Rechtsanwälte anfertigen zu lassen. Der Mandant erklärt seine Einwilligung zur Weitergabe seiner personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Mandatswahrnehmung an Dritte (Berufsgeheimnisträger).

(4) Ansonsten gilt das Mandatsgeheimnis im gesetzlichen Rahmen.

§ 11 Vertragstext

Der Vertragstext wird auf den internen Systemen des Anbieters gespeichert. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann der Kunde jederzeit über den Link:  „https://mahnbescheid24.online/agb/“ einsehen.

§ 12 Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI)

(1) Zur Optimierung der Mandatsbearbeitung, setzt der Anbieter moderne IT-Systeme unter Verwendung von Künstlicher Intelligenz (derzeit Google Gemini in der Unternehmensversion „Enterprise“) ein. 

(2) Der Mandant erklärt hiermit seine ausdrückliche Einwilligung gemäß § 43e Abs. 1 BRAO sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, dass der Anbieter im Rahmen der Mandatswahrnehmung personenbezogene Daten sowie verfahrensbezogene Informationen an den Anbieter der KI-Software (Dienstleister) zum Zwecke der automatisierten Auswertung und Textgenerierung übermittelt. Der Anbieter stellt sicher, dass durch die gewählte Unternehmensversion eine Nutzung der Daten zu Trainingszwecken der KI außerhalb der Kanzlei ausgeschlossen ist. Durch die aktivierte EU-Datenresidenz erfolgt die Speicherung und Verarbeitung der mandatsbezogenen Daten ausschließlich auf Servern innerhalb der Europäischen Union. 

(3) Die Nutzung der KI erfolgt ausschließlich als unterstützendes Hilfsmittel. Die abschließende juristische Prüfung, inhaltliche Bewertung und Verantwortung für sämtliche ausgehenden Schreiben, Anträge und rechtlichen Stellungnahmen verbleiben uneingeschränkt beim Anbieter (menschliche Letztentscheidung). Eine rein automatisierte Entscheidungsfindung im Sinne des Art. 22 DSGVO findet nicht statt. 

(4) Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass KI-generierte Inhalte trotz sorgfältiger Prüfung das Risiko von sachlichen Fehlern oder Fehlinterpretationen (sog. Halluzinationen) nicht vollständig ausschließen können. Die Haftung des Anbieters richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den Regelungen dieser AGB.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Die Vertragssprache ist deutsch.

(2) Auf Verträge zwischen dem Anbieter und dem Mandanten findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren Anwendung.

(3) Gemäß § 29 Abs. 1 ZPO ist der Sitz der Kanzlei als vertraglicher Erfüllungsort gleichzeitig Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem der Vollmacht zugrunde liegenden Rechtsverhältnis.

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