Mahnbescheid online beantragen

So beantragen Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid online

Sie haben 2 Möglichkeiten für die Beantragung Ihres Mahnbescheides. Beide Formulare führen Sie einfach, schnell und papierlos zu Ihrem Mahnbescheid.

Mahnbescheid beantragen per Dateneingabe

1. Wählen Sie „per Dateneingabe“ aus
2. Geben Sie Ihre Kontaktdaten an
3. Daten des Schuldners eingeben
4. Geben Sie Ihren Anspruch an
5. Fertig

Mahnbescheid beantragen per Upload

1. Wählen Sie „per Upload“ aus
2. Geben Sie Ihre Kontaktdaten an
3. Laden Sie die offene Rechnung hoch
4. Fertig

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Mahnbescheid Online beantragen – So gelingt es

Übermittlung Ihrer Forderung

Nur bei uns können Sie Ihren Mahnbescheid einfach per Upload Ihrer Rechnung online beantragen. Oder Sie geben die Daten der offenen Forderung in unser selbsterklärendes Formular ein.

Antragstellung innerhalb von 24 Stunden

Wir garantieren Ihnen die Antragsstellung beim zuständigen Mahngericht innerhalb von 24h. Machen Sie Ihre Forderungen jetzt geltend und bis zu 30 Jahre vollstreckbar.

Ihre Forderung
Ihr Recht

Wir setzen Ihre rechtmäßige Forderung mit allen vorhanden Rechtsmitteln durch. Und sorgen somit für die Erwirkung eines rechtgültigen Titels Ihrer Forderung.

Nützliche Informationen

Häufig gestellte Fragen

* Soweit Ihr Anspruch berechtigt ist oder der Schuldner im Mahnverfahren nichts unternimmt, trägt der Schuldner die gesamten Kosten für den Mahnbescheid. Des Weiteren muss sich der Schuldner im Verzug befunden haben. Hier erfahren Sie mehr.

Richtig! Wir kümmern uns um den gesamten Fortgang des gerichtlichen Verfahrens. Wir prüfen Ihre Daten und stellen den Mahnantrag beim richtigen Gericht. Hier erfahren Sie mehr zu den zuständigen Mahngerichten.

Korrekt! Im Mahnverfahren erfolgt keine Begründung des Anspruchs. Hier finden Sie mehr Informationen zu den Voraussetzungen eines Online Mahnbescheides.

Ein Mahnbescheid ist ein vom zuständigen zentralen Mahngericht -auf Antrag des Gläubigers hin- versendetes Schreiben, welches den behaupteten Anspruch des Gläubigers zur Zahlung anmahnt. Der Schuldner erhält ein Schriftstück, in welchem unter anderem folgende Daten aufgelistet sind:

  • Name und Adresse des Gläubigers
  • Name und Adresse des Schuldners
  • Art der Forderung
  • Höhe der Forderung
  • Verzinsung
  • Rechtsbehelfsbelehrung
  • Widerspruchsfrist

Der gerichtliche Mahnbescheid ist kurz gesagt, ein einfaches, schnelles und kostengünstiges Verfahren um Ihren Schuldner dazu zu bringen Ihnen Ihre Forderung zu begleichen.

Dies ist ohne Frage zulässig. Es könnten sich hier lediglich die Frage der Kosten stellen. Die Kosten des Mahnverfahrens sind ein sog. klassischer Verzugsschaden. Das bedeutet, dass der Schuldner sich zunächst im Verzug befunden haben muss. Verzug tritt grundsätzlich ein, wenn die Leistung voll erbracht wurde und ein Datum zur Gegenleistung (also die Zahlung durch den Schuldner) festgelegt wurde und diese Frist überschritten wurde. Man muss grundsätzlich erstmal unterscheiden um welche Art von Anspruch es sich handelt:

  • Schadensersatzansprüche sind in der Regel sofort fällig, weshalb auch die Kosten des Mahnverfahrens in der Regel dem Gegner aufzuerlegen sind.
  • Ist zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bereits eine Frist zur Zahlung vereinbart (klassisch hier der Mietvertrag –bis zum 3. Werktag eines Monats-) so tritt mit Ablauf der Frist Schuldnerverzug ein. Somit wären auch die Kosten dem Schuldner aufzuerlegen.
  • Wenn Sie eine Rechnung gestellt haben, setzen Sie in der Regel eine Zahlungsfrist fest. Zahlt der Schuldner nicht fristgerecht tritt ebenfalls Verzug ein und die Kosten sind vom Schuldner zu tragen.
  • Sollte keine Frist vereinbart sein, so muss eine Mahnung mit Fristsetzung erfolgen, welche eindeutig und unmissverständlich für den Schuldner ist. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist hat der Schuldner wiederum die Kosten zu tragen.

Wichtig ist darüber hinaus auch die Beweisbarkeit der Fristsetzung, z.B. per eingeschriebenen Brief oder Telefax.

Nein, zumindest nicht direkt durch den Mahnbescheid. Einen Eintrag bei Auskunfteien würde der Schuldner erst im Falle einer, dem Mahnverfahren nachgelagerten, Vollstreckung erhalten.

Beim zuständigen zentralen Mahngericht. Das für Sie zuständige Mahngericht ist immer das nächstgelegene zu Ihrem Wohnort. Weitere Informationen zu den zuständigen Mahngerichten

Das ist reine Ermessenssache und zeigt sich auch an unseren Statistiken. Viele Gläubiger lassen sich lange hinhalten und mahnen und telefonieren dem Schuldner bis zu 20 mal hinterher. Die Erfahrung zeigt, dass dies in den seltensten Fällen zum Erfolg führt. In der Regel sollte nach Leistungserbringung maximal zwei mal gemahnt werden (idealerweise zumindest einmal nachweislich) bevor man in das Mahnverfahren eintritt.

 

Der Mindestbetrag für einen gerichtlichen Mahnbescheid beträgt 0,01 €. Wie sich die Kosten bei einem hohen Schuldbetrag entwickeln erfahren Sie unter: Mahnbescheid Kosten

Es spielen zwei wesentliche Fristen eine Rolle. Sowohl gegen den Mahnbescheid als auch gegen den Vollstreckungsbescheid stehen dem Schuldner Rechtsmittel zur Verfügung:

  • Widerspruch gegen den Mahnbescheid = 14 Tage ab Zustellung
  • Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid = 14 Tage ab Zustellung

Das kommt sehr darauf an, wie sich der Schuldner verhält.

  • Zahlt der Schuldner hat sich die Sache erledigt.
  • Zahlt der Schuldner nicht und widerspricht auch nicht, kann der Vollstreckungsbescheid beantragt werden.
  • Legt der Schuldner Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, so können Sie als Gläubiger sich entweder dafür entscheiden die Sache auf sich beruhen zu lassen und somit auch keine weiteren Kosten entstehen zu lassen oder Sie können den Anspruch ansonsten gerichtlich begründen.

Der Ablauf im 2 minütigen Video

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Mit Mahnbescheid24 können Sie schnell und einfach Ihren Mahnbescheid online beantragen. Unsere 24 Stunden-Garantie zur Antragsstellung und Überwachung des gesamten Verfahrens, sorgt für eine schnelle Abwicklung. Sollten Sie dennoch Fragen zu der Online-Beantragung Ihres Mahnbescheids haben, sind wir für Sie da.

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